Arne Moritz zu Änderungen beim Unterhaltsvorschuss "Enorme Entlastung der Kommunen kommt den betroffenen Kindern zu Gute"

14.12.2018

Der Landtag hat in der gestrigen Plenarsitzung das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen und zur Ablösung und Änderung weiterer Gesetze“ verabschiedet. Dadurch übernimmt das Land unter anderem die Aufgabe der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unterhaltsvorschuss und deren Eintreibung. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Arne Moritz:

„Erstmalig werden 21 Millionen Euro für das Unterhaltsvorschussgesetz eingestellt. Das Land übernimmt die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgriffen von den Kommunen. Wenn ein Vater unterhaltpflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, haben bisher die Kreise, kreisfreie Städte und die kreisangehörigen Gemeinden mit eigenem Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss geleistet. Im Gegenzug mussten sie bisher selbst das Geld bei den säumigen Vätern geltend machen. Das erledigt nun das Land – und sorgt damit für eine enorme Entlastung unserer Kommunen.

Die bundesgesetzlichen Änderungen beim Unterhaltsrecht haben zuletzt die Notwendigkeit verstärkt, das System effizienter und effektiver zu Gestalten. Die Aufgabe wird beim Landesamt für Finanzen zentralisiert, um eine möglichst einheitliche und effiziente Bearbeitung der Aufgabe beim Land sicherzustellen. So kann ein optimaler Unterhaltsrückgriff realisiert werden, was den finanziellen Interessen der betroffenen Kinder und der öffentlichen Hand dient. Zudem wird so eine einheitliche Umsetzung der Rechtsvorschriften ermöglicht.“