Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP) zur Stichwahl

20.11.2018

Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP haben heute vereinbart, die Stichwahl bei Wahlen zu Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten beginnend mit der nächsten Wahl im Jahr 2020 abzuschaffen. Dazu erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden, Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP):

„Die Fraktionen haben nach intensiven Beratungen und Abwägung zahlreicher Argumente entschieden, die Stichwahlen abzuschaffen. Zentral war für uns dabei folgendes Argument:

Die Befürworter der Stichwahl haben sich auf eine höhere Legitimation der gewählten Kandidaten und auf eine stärkere politische Partizipation berufen. Daran sind starke Zweifel angebracht. Denn die Akzeptanz der Stichwahl bei den Bürgerinnen und Bürgern ist gering. Die Wahlbeteiligung war in den zweiten Wahlgängen weit überwiegend und zum Teil erheblich geringer als im ersten Wahlgang. Die Anzahl der abgegebenen Stimmen war in knapp zwei Drittel der Stichwahlen - häufig erheblich - geringer als im ersten Wahlgang. Dieser Abstimmung der Wählerinnen und Wähler mit den Füßen wollen wir mit der Abschaffung der Stichwahl Rechnung tragen.

Unser Ziel sind bürgernahe Wahlen und eine hohe Legitimation der Amtsträger. Deshalb haben die Fraktionen von CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahlen beschlossen. Dabei stellen wir uns klar hinter das Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2009. Dort wurde ausdrücklich betont, dass die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in einem Wahlgang "dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung trägt", und der Gesetzgeber aufgefordert, "die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation" vermittelt.

Die Fraktionen werden eine entsprechende Initiative noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen. Im Beratungsverfahren wird selbstverständlich ausreichend Zeit für den Austausch von Argumenten und zur Anhörung von Experten vorgesehen. Gleichzeitig schaffen wir rechtzeitig Klarheit für alle Kandidatinnen und Kandidaten, die ein solches Amt bei der kommenden Kommunalwahl anstreben.“