Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – nicht im Gerichtssaal!

04.03.2021
Angela Erwin zum Neutralitätsgesetz

Der Landtag hat am Mittwochabend das „Gesetz zur Stärkung religiöser, weltanschaulicher und politischer Neutralität der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen“ – das sogenannte Neutralitätsgesetz – beschlossen. Dazu erklärt unsere rechtspolitische Sprecherin Angela Erwin:

„Neutralität ist eine innere Haltung, und für mich steht außer Frage, dass die Vertreterinnen und Vertreter unserer Justiz sie leben. Aber für das Vertrauen in eine neutrale Justiz ist eben entscheidend, dass diese Haltung auch nach außen sichtbar wird. Das schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf und den Änderungen der NRW-Koalition aus CDU und FDP.

Wer dieses Gesetz als reines ,Kopftuchverbot‘ diskreditieren will, liegt falsch. Es war eben unser gemeinsames Ziel mit der FDP, uns aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass Neutralität deutlich weiter gefasst wird. Deshalb haben wir den Entwurf um den Aspekt der politischen Neutralität erweitert. Im Klartext heißt das: Egal ob Halskette mit Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten haben all diese Symbole nichts zu suchen.

Wir haben uns für dieses Gesetz viel Zeit und Muße genommen und auch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet, dass solche Regelungen zur Neutralität mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wir greifen keineswegs in die Religionsfreiheit ein. Jede Richterin, jeder Staatsanwalt oder Rechtspfleger darf die Symbole für Weltanschauung, Glaube, politische Haltung wieder anlegen, wenn sie oder er am Schreibtisch sitzt. Bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben im Namen unseres Rechtsstaates hat ein solcher Ausdruck der Persönlichkeit keinen Platz.“

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