Olaf Lehne zu den Äußerungen von Ralf Jäger und Andreas Bialas im PUA II:

13.12.2018
SPD hat die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht

In der vergangenen Sitzung des PUA II (Hacker) haben Ralf Jäger und Andreas Bialas ein falsches Spiel gespielt. Dazu erklärt der Obmann der CDU-Fraktion Olaf Lehne:

„Wir sind am Montag Zeuge einer Schmierenkomödie der SPD geworden: Frau dos Santos Herrmann wurde rausgeschickt, um Ralf Jäger für die Befragung zweier Polizeibeamter einwechseln zu können. Der ehemalige Innenminister zeigte sich dann sehr erstaunt, dass das Innenministerium angeblich im Rahmen der Ermittlungen zum vermeintlichen Hacker-Angriff die dienstlichen Telefonverbindungsdaten sichern wollte. ‘Ein sehr ungewöhnlicher Vorgang‘ kommentierte Jäger im Ausschuss.

Der ehemalige Innenminister nahm seine damaligen Untergebenen bei der Zeugenbefragung in die Mangel. Er gab dabei wider besseren Wissens vor, erfahren zu wollen, warum das Innenministerium so vorging. Tatsächlich hatte Jäger für den Silvester-PUA eine solche Datensicherung selbst verfügt. Das ist eine bemerkenswerte Amnesie.

Auch die Pressemitteilung von Herrn Bialas verdreht die Wirklichkeit. Es ist schlicht falsch, dass die Befragung „[…] zutage getragen hat, dass die Verbindungsdaten der Festnetztelefone und Diensthandys von Bediensteten der Polizeiwache Steinfurt im Nachgang zum vermeintlichen Hackerangriff wegen des Verdachts auf unrechtmäßige Weitergabe überprüft werden sollten.“ Diese Aussage lässt sich nicht mit den Akten belegen. Auch die Zeugenaussagen lassen keinen solch eindeutigen Schluss zu.

Wir könnten den Klamauk nun mitmachen und Ralf Jäger vor den Untersuchungsausschuss als Zeugen laden. Die CDU-Fraktion spielt dieses falsche Spiel aber nicht mit. Wir wollen, wie von der CDU zugesagt, eine sachliche Aufarbeitung des Vorgangs. Wir erwarten von Ralf Jäger und Andreas Bialas umgehend eine Klarstellung und Entschuldigung.“


Hintergrund:

In der Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 10.12.218 heißt es (auszugsweise): „Die heutige Befragung zweier Polizeibeamten der Wache Steinfurt haben zutage getragen, dass die Verbindungsdaten der Festnetztelefone und Diensthandys von Bediensteten der Polizeiwache Steinfurt im Nachgang zum vermeintlichen Hackerangriff wegen des Verdachts auf unrechtmäßige Weitergabe überprüft werden sollten.

Im Brief des Innenministers an den Ausschussvorsitzenden des PUA II vom 11.12.2018 heißt es (auszugsweise): „…Wie auch bei vorhergehenden Untersuchungsausschüssen erfolgte die Sicherung der Telekommunikationsverbindungs-Daten für den Fall, dass der Untersuchungsausschuss die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand entstandene Telekommunikation zum Gegenstand seiner Prüfung machen könnte. Die Unterlagen wurden dem Untersuchungsausschuss nicht übergeben, da sie erst nach dessen Einsetzung und damit außerhalb des Untersuchungszeitraums entstanden sind.“

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