PUA IV Verfassungsgerichtsurteil: Opposition ging es immer nur um die Schlagzeile

20.04.2021
Dietmar Panske zum Urteil des Verfassungsgerichts

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen in der Sache Aktenlieferung an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV („Kindesmissbrauch“) erklärt der CDU-Sprecher für den PUA IV, Dietmar Panske:


"Nie zuvor wurde für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen ein vergleichbarer Aufwand betrieben, um die Identität der Opfer und ihrer Angehörigen zu schützen. Hunderte Namen von Opfern und Angehörigen wurden aufwendig pseudonymisiert. Es ist richtig, dass die Aktenlieferung Zeit gekostet hat. Dafür wurden erhebliche personelle Ressourcen aufgewandt. Wir begrüßen daher sehr, dass das Gericht diese Pseudonymisierung als im Sinne der Verfassung richtig bewertet hat. Das Gericht hat am Dienstag lediglich eine zu späte Lieferung von Spurenakten moniert, die für den PUA nicht besonders aussagekräftig waren. Wichtig ist: Der PUA war auf der Grundlage der vorliegenden Akten immer arbeitsfähig und wird es auch in Zukunft sein. Der Ausschuss kommt mit der Aufarbeitung des Behördenversagens gut voran.
Dass das Anrufen des Verfassungsgerichtshofs in Münster eine reine Showveranstaltung der Opposition für eine schnelle Schlagzeile war, hat auch das Gericht heute durchblicken lassen. Die Klage von SPD und Grünen war nicht nur inhaltlich dünn, sie war auch handwerklich schlecht gemacht. Dass einer von zwei Anträgen vom Gericht als unzulässig verworfen wurde, ist eine Klatsche für die beiden Antragssteller. Das Urteil dann noch als Bestätigung der eigenen Haltung umdeuten zu wollen, ist schlechter Stil der Opposition. Es wäre wünschenswert, die Opposition würde an die Aktenführung SPD-geführter Landkreise einen nur vergleichsweise hohen Standard anlegen, wie ihn Innen- und Justizministerium liefern. Hier gäbe es viel zu tun."

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