Thema Tod und Sterben aus der Tabuecke holen

26.02.2020
Peter Preuß zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Unter strengen Voraussetzungen soll geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung künftig möglich sein, entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Peter Preuß:

„Artikel 1 unserer Verfassung garantiert die Würde des Menschen, Artikel 2 formuliert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies gilt vom Anfang bis zum Ende des Lebens. Sterben in Würde ist ein Thema, das nah an den Menschen ist. Wir müssen das Thema aus der Tabuecke holen. Die Politik und insbesondere eine christdemokratische Partei haben den Auftrag, den Dialog um die Rahmenbedingungen aufzunehmen und voranzutreiben.

Ein Gesetz aus dem Jahr 2015 stellte die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ging der Gesetzgeber mit dieser Regelung zu weit. Die Richter betonten heute aber auch: Die Handlung müsse immer durch den Patienten selbst erfolgen. Die aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten. Wer einem todkranken Menschen eigenhändig die Giftspritze setzt oder das tödlich wirkende Medikament einflößt, kann wegen “Tötung auf Verlangen” bestraft werden – das ist richtig und wichtig. Auch machte das Gericht deutlich: Das Urteil verpflichtet keinen Arzt, gegen seine Überzeugung Sterbehilfe zu leisten. Einen Anspruch auf Sterbehilfe gibt es nicht.

Zum Thema ‚Hospizarbeit und Palliativversorgung in Nordrhein-Westfalen‘ lädt die CDU-Landtagsfraktion am 3. März 2020 zu einem Werkstattgespräch in den Landtag ein. Es soll die Möglichkeit eröffnen, Experten zu den Fragen rund um das Sterben und den Tod zu befragen und Lösungen aufzeigen, wie die letzte Zeit für die Sterbenden und die Angehörigen angstfrei und positiv gestaltet werden kann.“

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