Angela Erwin zu TOP3 "Mehrkosten der Gerichtsvollzieher für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgleichen!"

13.12.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bildet eine wichtige Säule im Fundament unserer Rechtsstaatlichkeit. Für ihre tägliche Anstrengung, den persönlichen Einsatz, ihre Hingabe und ihren Beitrag für die Justiz NRW gebührt ihnen unsere höchste Anerkennung und unser aufrichtiger Dank!

Jeden Tag setzen sie sich dafür ein, die Entscheidungen unserer Gerichte durchzusetzen und tragen so entscheidend zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung bei. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind damit diejenigen, die das Funktionieren unseres Rechtsstaates an vorderster Front garantieren. Und wenn ich vorderster Front sage, dann meine ich auch die tatsächlich vorderste Front.

Die vorderste Front ist ein Berufsalltag, der anspruchsvoll ist und Herausforderungen mit sich bringt. Dass diese Herausforderung auch in der Sicherheit bei der Vollstreckung entscheidend zu bewältigen ist, wissen wir nicht erst seit dem Angriff in Essen. Besonders bei Tätigkeiten außerhalb gesicherter Gerichtsgebäude, setzen sich Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher einem herausgehobenen Gefahrenpotenzial aus. Ihr Schutz ist deshalb besonders wichtig! Die Neuanschaffung der stichsicheren Westen ist dafür das richtige Signal und sehr zu begrüßen!

Der Alltag der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist aber auch darüber hinaus umfangreicher geworden. Deshalb haben wir uns mit der Thematik intensiv und ausführlich im Rahmen der Anhörung beschäftigt.

Alle Sachverständigen kamen im Rahmen der Anhörung zu dem gleichen Ergebnis: Die Rahmenbedingungen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher müssen angepasst werden. Das haben sie uns heute Morgen in ihren Schreiben, die ich nur überfliegen konnte, nahegebracht. Und gerade deswegen haben wir auch ein fraktionsübergreifend großes Verständnis für die Anliegen des Berufsverbandes.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhalten neben ihrer regulären Besoldung auch Vergütungsanteile, die vor allem der Finanzierung der entstandenen Bürokosten dienen. Sie werden jeweils für die fertig bearbeiteten Aufträge ausgezahlt.

Wir alle wissen aber, dass wir in Zeiten leben, in denen Preise immer weiter steigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aus diesem Wissen heraus machen wir doch gerade deshalb genau das, was sie in ihrem Antrag auch fordern: Eine Evaluation.

Diese Evaluation sieht auch das Gesetz vor. In regelmäßigen Abständen, um sich ändernde Umstände im Blick halten zu können. Genauer gesagt: Alle fünf Jahre.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehen sich aber aktuell mit mehreren besonderen Situationen konfrontiert. Neben den allgemeinen Preissteigerungen sind sie auch einem Mehraufwand aus der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgesetzt.

Deshalb werden wir jetzt eine Evaluierung auch bereits deutlich vor den gesetzlichen Fristen durchführen. Wir ziehen die Evaluierung ganz bewusst vor.

Erst nach dieser Evaluierung kann über eine Anpassung der Erstattungen entschieden werden. Das mag zwar auf der Hand liegen, muss dann aber auch entsprechend beachtet werden!

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, verlieren diese logische Reihenfolge leider aus dem Blick. Sie wollen den zweiten Schritt mal wieder vor dem ersten machen.

Notwendig ist jetzt eine entsprechende Faktenbasis. Bevor diese nicht da ist, kann auch nicht gehandelt werden. Wir bleiben bei dieser Reihenfolge: Erst Fakten, dann handeln!

Heute aber, können wir ihren Antrag nur ablehnen!

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