Bernd Krückel zu TOP 12 "Gesetz zur Änderung des Pensionsfondsgesetztes NRW"

09.10.2019

Anrede!

Mit den vorgesehenen Änderungen des Pensionsfondsgesetzes Nordrhein-Westfalen soll in erster Linie das Anlageuniversum für das Sondervermögen erweitert werden. Im Aktienbereich soll die Beschränkung auf den Kauf von Papieren, die in Euro denominiert sind, aufgehoben werden. Im Rentenbereich wird die Möglichkeit geschaffen, Anleihen von staatlich dominierten Emittenten zu erwerben.
Außerdem werden die Regelung zur Zusammensetzung des Beirats beim Pensionsfonds und der Berufung der Mitglieder des Beirats praxisgerechter und flexibler formuliert.

Die Erweiterung des Anlagespektrums ist notwendig, weil die für den Pensionsfonds tätigen Asset-Manager - bedingt durch die Lage auf dem Kapitalmarkt – im Rentenbereich kaum noch Anlageoptionen finden, die den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Rentabilität und Sicherheit entsprechen.
Außerdem wird durch die Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit einer Kapitalanlage gerade im Aktienbereich das Anlageuniversum deutlich eingeengt. Dies ist insbesondere für die Umschichtung und die notwendige Ausweitung des Aktienanteils von zurzeit etwa 14 % auf eine Zielquote von 30 % von Bedeutung.

Beides soll durch Nachbildung der inzwischen von der Firma STOXX für die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg entwickelten nachhaltigen Aktienindizes geschehen. Die Indexreplikation erfolgt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Deutsche Bundesbank. Im Oktober soll mit der Umschichtung begonnen werden.

Bei einer Erhöhung des Aktienanteils sind aus Gründen der Risikostreuung auch Investitionen in den Ex-Eurozonen-Index vorgesehen. Um beim Erwerb dieser Titel die notwendige Marktliquidität sicherzustellen, müssen sie an den jeweiligen Heimatbörsen zu den dortigen Landeswährungen erworben werden.