Bernd Krückel zu TOP 8 "Länderöffnungsklausel für eine zukunftsfähige Grundsteuer in NRW nutzen – Bodenwertmodell jetzt umsetzen"

26.08.2020

Anrede


als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mir die Frage gestellt, ob ich mir die Mühe machen sollte, mich differenziert mit dem Antrag zu beschäftigen und die drei bekannten Modelle gegeneinander abzugrenzen.
Die Tatsache, dass sie direkte Abstimmung beantragt haben, veranlasst mich aber, mich mit diesem steuerlichen Feinschmeckerthema an dieser Stelle nicht näher zu beschäftigen. Wenn sie eine fachliche Auseinandersetzung und Befassung gewollt hätten, wäre der Haushalts- und Finanzausschuss der richtige Ort gewesen. Diese fachliche Befassung wollen sie nicht und deshalb verzichte ich auf eine differenziert Betrachtung.
Eines sei aber angemerkt: Sie schreiben in ihrem Antrag zurecht, dass das Bundesmodell zur Grundsteuerberechnung auf den Bodenwert und das Alter der Gebäude zurückgreift und pauschalierte Mieteinkünfte zugrunde legt. Insbesondere wegen der Pauschalierung bei den Gebäudewerten gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Dieser Einschätzung schließe ich mich an.

Ob das von Ihnen präferierte Bodenwertmodell oder andere Modelle verfassungssicher sind, sollte das Finanzministerium in Ruhe prüfen und anschließend einen belastbaren Gesetzentwurf vorlegen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen und sollte mit der erforderlichen Sorgfalt eine gesetzliche Basis bekommen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass unser Finanzminister mit der erforderlichen Umsicht und Weitsicht diese Aufgabe erfüllen wird.

Ihrem Antrag kann die CDU-Fraktion nicht zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!