Besetzungsverfahren war rechtmäßig – Opposition muss Fakten anerkennen

13.03.2024
Dr. Jörg Geerlings (CDU) und Dagmar Hanses (Grüne)

Zur Aktuellen Viertelstunde zum Bewerbungsverfahren um die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses erklären Dagmar Hanses, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, und Dr. Jörg Geerlings, Mitglied im Rechtsausschuss für die CDU-Landtagsfraktion:

Dr. Jörg Geerlings (CDU): „Die Opposition verkennt, dass das Oberverwaltungsgericht unabhängig von politisch konstruierten Phantomen urteilt. Es bescheinigt, dass das Ministerium der Justiz ein einwandfreies Verfahren durchgeführt hat. Hierbei kam ein Besetzungsvorschlag heraus, dem das Landeskabinett auf Vorschlag des Ministers zugestimmt hat. Es handelt sich um einen ganz regelmäßig wiederkehrenden Vorgang.“

Dagmar Hanses (Grüne): „Es gab keinen politischen Einfluss auf das Besetzungsverfahren. Das Oberverwaltungsgericht hat letztinstanzlich bestätigt, dass das Verfahren rechtmäßig eingehalten worden ist. SPD und FDP stellen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts infrage, weil sie ihnen politisch nicht passt. Minister Limbach hat heute im Rechtsausschuss erneut nachvollziehbar dargelegt, dass das Verfahren allein nach dem Grundsatz der Bestenauslese gestaltet worden ist. Auch die Opposition muss nun die Fakten anerkennen.“

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