Bianca Winkelmann zu TOP 6 "Bildung für nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalens Schulen weiterentwickeln."

24.01.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
(sehr geehrte Frau Präsidentin)
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn man den Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in die Suchmaschinen des World Wide Web eingibt, erhält man folgende Definition:

Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Gemeint ist eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt. Sie ermöglicht jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen.“

Der Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) wurde auf der UN-Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro geprägt und meint eine Bildung, die Menschen befähigt, die Zukunft in einer globalisierten Welt aktiv, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst zu gestalten.

Wenn man sich dem Thema in Zusammenhang mit unserem Schulsystem nähert, dann landet man tatsächlich bei einem Beschluss der Kultusminister-Konferenz mit folgendem Text:

Auch hier zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Für den Einzelnen und die Menschheit insgesamt sind die Beziehungen zur Umwelt zu einer Existenzfrage geworden. Es gehört daher auch zu den Aufgaben der Schule, bei jungen Menschen Bewusstsein für Umweltfragen zu erzeugen, die Bereitschaft für den verantwortlichen Umgang mit der Umwelt zu fördern und zu einem umweltbewussten Verhalten zu erziehen, das über die Schulzeit hinaus wirksam bleibt.“

Und auch wenn dieser Beschluss der KMK aktueller nicht sein könnte, so stammt er tatsächlich bereits vom 17.10.1980.

So hat die Bildung für nachhaltige Entwicklung schon lange auch die Schulen in Nordrhein-Westfalen erreicht. Bei uns ist die BNE weder ein eigenes Schulfach noch auf bestimmte Fächer beschränkt. Vielmehr wird BNE als integraler Bestandteil der schulischen Bildung verstanden und soll in allen Schulen systematisch in sämtliche Bereiche eingebunden werden.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor die Opposition gleich mit dem Argument kommt:
„Wir haben doch wohl wirklich dringendere Probleme in unserem Schulsystem zu lösen“ (ich habe Franzi Müller-Rech schon förmlich im Ohr).

Ja, haben wir – doch wenn ich nur daran denke, was Ministerin Feller in den ersten 19 Monaten ihrer Tätigkeit als Schulministerin schon auf den Weg gebracht hat, dann fallen mir spontan ganz viele Beispiele ein, mit denen das Schulministerium das Thema „Stärkung von Basiskompetenzen“, also Lesen, Schreiben, Rechnen und Zuhören, nach vorne trägt.

So wird an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen seit Beginn dieses Schuljahres eine verbindliche Lesezeit von 3x20 Minuten umgesetzt. Hinter der Kurzformel 3x20 Minuten steht ein umfangreiches Programm mit zahlreichen Angeboten zur Leseförderung.

Das Lesen der Kinder wird darüber hinaus mit einem neuen digitalen Leseraum Online, kurz LeOn, gestärkt. Schülerinnen und Schüler können sich hier beispielsweise professionell eingesprochene Texte vorlesen lassen, um lautes Lesen zu üben. Außerdem können sie ihr eigenes Lesen aufnehmen, um ihre Leseflüssigkeit zu verbessern. Das Angebot steht auch den weiterführenden Schulen zur Verfügung.

Auch im Mathematikunterricht gibt es eine Vielzahl neuer Angebote. Zu nennen wäre hier das interaktive Lernmaterial „divomath“. Entwickelt für die Stufen 3 bis 6 dient es der Förderung grundlegender mathematischer Kompetenzen.

Dass aber auch Bausteine der BNE zum Unterricht gehören – ich erinnere daran, dass der Grundstein dazu im deutschen Schulsystem schon 1980 gelegt wurde –, hat dann beispielsweise auch Ministerin Gebauer von der FDP im Jahr 2019 veranlasst und die „Leitlinie Bildung für nachhaltige Entwicklung“ herausgegeben.

Und da uns dieses Thema auch im Jahr 2024 weiter beschäftigen wird, liegt Ihnen dieser Antrag vor.

Es geht darum zu prüfen, wie die Bildung für nachhaltige Entwicklung noch besser in die Lehrerausbildung und in die Lehrpläne integriert werden kann. Wie unsere Schulen in NRW besser von Best-Practice-Beispielen profitieren können und wie außerschulische Lernorte anerkannt werden können.

Alles in allem ein Antrag, der eine breite Zustimmung im Landtag von NRW verdient hat, um die ich Sie nun herzlich bitte.