Ehrenamtliches Engagement auch im Steuerrecht fördern

05.04.2017
Bernd Krückel MdL, Mitglied im Haushalts- u. Finanzausschuss

Sehr geehrte verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wir schreiben in unserem Entschließungsantrag, dass es unumstritten ist, welch große Bedeutung das Ehrenamt in unserer Gesellschaft einnimmt. Und da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen. Die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements in Nordrhein-Westfalen trägt entscheidend zur Attraktivität und Lebensqualität in unserem Land bei. Sie stärkt Bürgersinn, schafft Entfaltungsmöglichkeiten, fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt identitätsstiftend. Ohne das freiwillige Engagement so vieler Bürgerinnen und Bürger würde vieles in unserem Land nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Es ist somit nicht nur eine tragende Säule unserer Gesellschaft, sondern entlastet die organisatorischen und finanziellen Ressourcen des Staats erheblich. Bei meinen Vorrednern habe ich vermisst, dass steuerlichen Überlegungen im Antrag von Rot-Grün in ihren Reden einen Schwerpunkt hatten. Vermutlich wurde die steuerliche Komponente dem Antrag nur angefügt, um noch einmal pressewirksam das Ehrenamt hervorzuheben. Die Würdigung des Ehrenamtes und der Vereine nehme ich für die CDU-Fraktion ausdrücklich vor. Ich möchte aber auch auf die steuerliche Thematik differenziert eingehen. Der Antrag von Rot-Grün fordert zum einen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine, die keine Zweckbetriebe sind, eine Erhöhung der Freigrenze für Einnahmen bei den Ertragssteuern von 35.000 Euro auf 40.000 Euro. Diese Forderung unterstützt die CDU ausdrücklich. Zum anderen fordert der Rot-Grüne Antrag die Prüfung, ob es weiteren Optimierungsbedarf gibt, um die Ehrenamtler in den gemeinnützigen Vereinen im steuerlichen Bereich von Aufgaben zu entlasten. Hieran erkennt man, dass Sie im Antrag das Thema Steuern nicht wirklich ernst nehmen. Da gehen wir in unserem Entschließungsantrag deutlich weiter und ich möchte in meinen Ausführungen hier insbesondere auch auf die Problematiken Lohnsteuer und Umsatzsteuer eingehen. Bedienen sich Sportvereine oder musizierende Vereine professioneller Unterstützung durch bezahlte Trainer oder Übungsleiter, kommt es zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen. Ohne die entsprechende Fachkenntnis sind Laien in den Vereinen hoffnungslos überfordert. Während bei den Ertragsteuern die Freigrenze bei den Einnahmen bei derzeit 35.000 Euro liegt, beträgt die Kleinunternehmer-Grenze nur 17.500 Euro und ist somit nur halb so hoch. Überschreiten die Vereine diese Einnahmen- oder konkreter Umsatz-Grenze - von 17.500 Euro, werden die Vereine umsatzsteuerpflichtig. Und um die Lage dann noch zu verkomplizieren, gibt es bei der Vermögensverwaltung und im Zweckbetrieb den ermäßigten Steuersatz von 7 % und beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb den Regelsteuersatz von 19 %. Reichlich komplex für steuerliche Laien in den Vereinen. Wenn es z. B. eine Kleinunternehmer-Grenze für gemeinnützige Vereine in gleicher Höhe wie bei den Ertragsteuern geben würde, blieben viele Vereine von der Umsatzsteuer verschont. Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass die CDU-Fraktion sich differenzierter und tiefgreifender mit der Thematik beschäftigt hat. Wir werden uns beim Antrag von Rot-Grün enthalten und hoffen, dass Sie unserem Entschließungsantrag, der weiterreichend ist, zustimmen werden. Da ich beabsichtige, dem neuen Landtag wieder anzugehören, ist das hoffentlich nicht meine letzte Rede. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gilt das gesprochene Wort!