Fabian Schrumpf zu TOP 13 "Gesetz über die Bestimmung von zeitlichen Vorgaben für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen"

29.03.2023

Anrede,

heute schaffen wir Rechtssicherheit und -klarheit bei der Erhebung von kommunalen Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land!

Und dies beschränken wir nicht nur auf die baurechtlichen Erschließungsbeiträge, auf die sich die öffentliche Diskussion zuletzt verengt hat. Vielmehr geht es um alle Abgaben zum Vorteilsausgleich, also beispielsweise auch um Kanalanschluss- oder sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge.

So vervollständigen wir den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, welches 2021 entschieden hat, dass der jeweilige Landesgesetzgeber Verjährungsfristen für solche kommunalen Abgaben zu regeln hat. Die dazu im vergangenen Jahr getroffene Regelung bezog sich ausschließlich auf Erschließungsbeiträge und war daher unvollständig, was wir nun beheben.

Als maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Verjährungsfrist gibt die Rechtsprechung den „Eintritt der Vorteilslage“ vor. Dieser Begriff wird durch die Rechtsprechung bereits umfassend definiert.

Nichtsdestotrotz berufen Sie sich von der Opposition jetzt natürlich auf vermeintlich extreme Fälle von Erschließungsbeiträgen, die noch nach Jahrzehnten erhoben werden sollen. Dabei nehmen Sie dann immer wieder Bezug auf die selbe Handvoll Straßen im Land.

Doch das ist schlichtweg unseriös! Und Sie wissen es auch selber besser:
In solchen „Extremfällen“ muss immer erst geprüft werden, ob die Vorteilslage nicht schon längst eingetreten ist und damit die von der Rechtsprechung festlegte Höchstfrist von 30 Jahren nicht längst erreicht ist. Dann kann nämlich überhaupt kein Beitrag mehr rechtmäßig gefordert werden.

Anstatt also die Menschen durch ihre billige politische Stimmungsmache zu verunsichern, sollten sie sich lieber die Mühe machen, den Menschen zu erklären, worum es tatsächlich geht und welche Mittel sie bereits jetzt gegen mutmaßlich rechtswidrige Bescheide haben. Ja, auch das steht in unserer Jobbeschreibung als Abgeordnete!

Vollends den Vogel schießt dann natürlich der heutige Entschließungsantrag der FDP ab:

Allen Ernstes so zu tun, als ob die Verjährungsfrist von Abgaben zum Vorteilsausgleich etwas mit dem Zustandekommen von Eigenheimfinanzierungen zu tun hat, ist doch nur noch politischer Klamauk!

Wenn Sie tatsächlich meinen, dass Erschließungsbeiträge nach dem BauGB des Bundes abgeschafft werden sollen, dann benennen Sie es auch so! Und wenn Sie den breiten Konsens zu Abgaben zum Vorteilsausgleich aufkündigen wollen, können wir Sie nicht daran hindern das auf Bundesebene umzusetzen!

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass dann Ihr Finanzminister Lindner auch für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für unsere Kommunen sorgen wird!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die geforderte Bestimmung der gesetzlichen Ausschlussfrist hat uns das Verfassungsgericht aufgegeben eine dezidierte Abwägung zu treffen. Das mag zwar für SPD und FDP politisch nicht opportun sein, ist aber rechtsstaatlich zwingend geboten!

Der im vergangenen Jahr eingeführten Frist von 10 Jahren, auf die auch die Oppositionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag zurückgreifen, stehen bekanntlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Dies insbesondere weil dabei das Interesse der Allgemeinheit an einer realistischen und praktikablen Gebührenerhebung in der Abwägung wohl nicht ausreichend berücksichtigt ist.

So hat auch die Sachverständigenanhörung ergeben, dass in der Praxis viele Faktoren, die nicht im Einflussbereich der Kommunen liegen, zur Verzögerung der Abrechnungen führen können, sodass 10 Jahre nicht ausreichen.


Das Verfassungsgericht fordert von uns aber eben nicht eine Regelung, die den Kommunen einseitig bei der Abrechnung „Beine macht“, sondern eine saubere Abwägung der wechselseitigen Interessen. Und genau das tun wir mit der vorliegenden Reglung. Dabei orientieren wir uns an der Frist von 20 Jahren, die in der Mehrzahl aller Bundesländer gilt und das ist seriöse Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren,
Zur Herstellung eines verfassungskonformen Zustands und im Interesse der Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf.

Herzlichen Dank!

Autoren