Fabian Schrumpf zu TOP 2 "Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen"

20.12.2022

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Präsident(in),

heute gehen wir einen großen Schritt in Richtung mehr Windenergie für Nordrhein-Westfalen!

meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Unsere schwarz-grüne Zukunftskoalition hat den beschleunigten Ausbau der Windenergie als eines ihrer zentralen Ziele definiert.

Ja, wir wollen, dass durch Ermöglichungsplanung bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen in unserem Land entstehen.

Denn dieser beschleunigte Ausbau ist essentiell für die Erreichung unserer Klimaschutzziele.

• Er sichert die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts und

• er stärkt unsere Energiesouveränität und Versorgungssicherheit.

Unsere ambitionierten Ziele werden wir allerdings nur dann zügig erreichen, wenn wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für den Ausbau erhalten und möglichst steigern.

Mit unserem umfangreichen Windenergieausbaupaket tun wir genau das. Wir beschleunigen den Ausbau einerseits und erhalten und steigern die Akzeptanz andererseits.

Mit unserem Gesetzesentwurf ändern wir das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch. Dadurch schaffen wir den landesrechtlichen Mindestabstand von 1000 Metern für Fälle des Repowerings – also der Modernisierung und Leistungssteigerung bestehender Anlagen – ab und setzen Vorgaben des „Wind an Land Gesetzes“ des Bundes um.

Diesen Beschleunigungsschritt betten wir mit unserem Antrag ein in eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, die immer alle samt darauf gerichtet sind, Beschleunigung und Akzeptanz miteinander zu verbinden:

• Mit einheitlichen Leitfäden für regionale Beteiligung schaffen wir frühzeitig Transparenz und Klarheit für die Menschen vor Ort.

• Im Landesentwicklungsplan setzen wir auf eine gerechte Verteilung zwischen allen Planungsregionen.

• Wir stellen sicher, dass Kommunen, die über keine wirksame Flächennutzungsplanung verfügen, die Wahl der Standorte für die Errichtung neuer Anlagen gleichwohl bis zur wirksamen Festsetzung von Windenergie-ausbaugebieten steuern können.

• Wir wollen den Bau von Windenergieanlagen in Industriegebieten sowie entlang von Verkehrswegen vereinfachen und starten eine entsprechende Bundesratsinitiative.

• Wir ermöglichen die  Errichtung von Windenergieanlagen auf forstlichen Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen.


• Wir werden eine Vergabeoffensive für Windenergieanlagen auf landeseigenen Flächen starten, die vor allem lokale Initiativen aus unseren Kommunen berücksichtigt. Beim Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass bundeseigene Flächen in Nordrhein-Westfalen unter voller Nutzung der dort gegebenen Potentiale schneller für Windenergieprojekte zur Verfügung gestellt werden.
• Dafür werden wir sämtliche Spielräume des Artenschutzes ausnutzen und uns auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzen, diese noch zu vergrößern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir werden kurzfristig die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger beim finanziellen Erlös von Windenergieanlagen beteiligt werden.  Bis Ende 2023 wird in unserem Land ein entsprechendes Gesetz gelten.

Zudem soll gemeinsam mit der NRW.BANK ein Bürgerenergiefond aufgelegt werden, der gezielt Windenergieprojekte von Bürgerinnen und Bürgern bei der Projektentwicklung durch Risikokapital unterstützt.

So können noch mehr Menschen ihre eigenen Energiewende- und Klimaschutzprojekte umsetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN setzt heute die richtigen Rahmenbedingungen für mehr Windenergie in Nordrhein-Westfalen.

Für einen forcierten Ausbau der Windenergie.

Für mehr Klimaschutz.

Für mehr Akzeptanz bei unseren Bürgerinnen und Bürger.

Und für eine langfristige Versorgungssicherheit in unserem Land.

Herzlichen Dank!

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