Martin Lucke zu TOP 4 "Mehr Wertschätzung für die Justiz bedeutet auch bessere Bezahlung, ein modernes Arbeitsumfeld, professionellere Kampagnen und Achtung vor der Dritten Gewalt sowie ihren Repräsentanten und Beschäftigten"

26.10.2023

Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine gute Justiz ist ein elementarer Bestandteil eines funktionierenden Staates. Nur wo auf Straftaten Sanktionen folgen, kann das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat aufrecht erhalten werden. Und das ist gerade in den aktuellen Zeiten wichtiger denn je:

Es reicht, und ich möchte hinzufügen leider, nicht aus, wenn wir für uns als Gesellschaft formulieren, wie wir uns unser Land vorstellen. Wir benötigen die Frauen und Männer im Justizdienst. Es geht nicht nur darum Recht zu setzen, sondern darum, Recht zu sprechen, das Recht auch durchzusetzen. Denn die besten Ideen in diesem Hause nutzen nichts, wenn Sie keine konsequente Durchsetzung erfahren.

Die rund 43.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen leisten eine tolle und vor allem unverzichtbare Arbeit, die wir in höchstem Maße wertschätzen. Leider fehlen in Teilen der Justiz Beschäftigte, da gibt es nichts zu diskutieren. Es ist jedoch ein Problem, das wir in vielen Bereichen sehen.

Die hohe Belastung der Staatsanwaltschaften ist nicht zuletzt auch das Resultat unserer enormen Anstrengungen bei der Polizei und daraus resultierend der polizeilichen Ermittlungserfolge. Zudem es ist nicht so, dass wir uns der Sache nicht annehmen würden. Wir haben zwischen 2018 und 2023 1480 neue Planstellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen, wir schaffen 2024 vierzig neue Stellen und dabei wird es mit Sicherheit nicht bleiben. Auf der anderen Seite haben wir circa 90 offene Stellen, die wir besetzen müssen.
Dies zeigt, dass Planstellen alleine das Problem nicht lösen. Auch wenn es wegen Mutterschutz etc. nie eine 100%ige Besetzung geben wird, so ist es gleichwohl eine große Herausforderung, ausreichend qualifizierte Interessenten zu finden.

Das ist auch, aber nicht nur eine Frage des Geldes. Ich glaube nicht, dass der Verdienst allein das entscheidende Kriterium ist, warum sich Menschen für den Dienst in der Justiz entscheiden. Vielen geht es darum, eine sinnstiftende Tätigkeit auszuüben für ein Land, in dem Sie sich und anderen Menschen durch ihren Dienst die Freiheit ermöglichen, die Sie sich und anderen wünschen.

Und es geht den Interessierten um gute Arbeitsbedingungen; deswegen treiben wir die Digitalisierung so voran, dass die Beschäftigten von ihr profitieren. Deswegen wollen wir, sofern es die Tätigkeit erlaubt, flächendeckend mobiles Arbeiten ermöglichen.

Die Justizwachtmeister beispielsweise müssen hingegen überwiegend vor Ort sein.

Ihre Arbeit, das weiß jeder, der ein Gericht einmal von innen gesehen hat, ist ungemein wichtig. Sie bewachen die Gerichtssäle und ermöglichen so freie Rechtsprechung. Sie wachen über die Sicherheit und damit auch über die Würde des Gerichts. Und sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf des Gerichtsalltags, inklusive IT.

In Ihrem Antrag weisen Sie nun darauf hin, dass mit der zunehmenden Digitalisierung neue Aufgaben auf die Justizwachtmeister zukommen. Dabei geht es im Alltag oft darum, in Verhandlungen Video-Übertragungen zu ermöglichen oder den Richtern andere digitale Anwendungen zu erklären, die ihren Alltag erleichtern.

Ich glaube, dass die Justizwachtmeister – entgegen ihrer Darstellung- auch ohne eine Ausweitung der Ausbildung diese Aufgaben gut meistern. Ich befürchte stattdessen, dass eine zunehmende Akademisierung der Ausbildung interessierte Bewerber abschreckt und so die personelle Lage verschlechtert. Zudem, und das wissen sie so gut wie ich, findet dazu ohnehin in Kürze eine Anhörung im Rechtsausschuss statt.

Wir müssen uns ferner darauf fokussieren, gezielt qualifizierte Menschen anzusprechen und von der Arbeit in der Justiz zu überzeugen. Da muss man über angemessene Bezahlung sprechen, aber auch über zielgruppenorientierte Kampagnen, um Fachkräfte zu gewinnen.

Ich möchte deswegen noch kurz auf die in ihren Augen misslungene Werbekampagne auf Instagram eingehen, mit der meines Erachtens doch zielgerichtet die Vorzüge einer Beschäftigung in der Justiz angesprochen wurden: Ein abwechslungsreiches Gebiet mit vielen Möglichkeiten, eine wichtige, sinnstiftende Aufgabe mit großer Wichtigkeit für das Funktionieren des Staates.

Vor allem aber war es ein Versuch, die Reichweite in der relevanten Zielgruppe der sogenannten Amtsinfluencerin zu nutzen. Über den Stil kann man sicher streiten, große Unterschiede zur bekannten Rubrik Ihrer Kollegin Frau Schneider sehe ich indes nicht.

Abschließend sollten wir uns eines stets vor Augen führen. Die Hilfe für die Beschäftigten ist ein Selbstzweck – arbeitet die Justiz im Land gut, geht es auch unserem Land besser. Deswegen stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss gerne zu.

Herzlichen Dank.

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