Raphael Tigges zu TOP 8 "Gesetz zur Modernisierung des Gesetzes über die NRW.BANK und der Gesetze berufsständischer Versorgungswerke"

13.12.2023

Sehr geehrter Herr Präsident!/ Frau Präsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Die NRW.Bank ist die Förderbank unseres Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. 
Unsere landeseigene Bank steht für die Förderung von Fortschritt und Entwicklung in NRW – hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen, digital und strukturell modernisierten Wirtschaft und Gesellschaft. Im Auftrag Landes unterstützt sie die Menschen, Unternehmen und Kommunen in NRW.

Sie hat den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten.


Auf die NRW.Bank ist auch Verlass bei besonderen Ereignissen und Notlagen wie der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe. An der Seite und im Auftrag des Landes sorgt sie dafür, dass Förderungen, Wiederaufbauhilfe und Finanzierungen bei den Betroffenen ankommen und schnell wirken.

Wir wollen, dass die NRW.Bank weiterhin so erfolgreich für das Land NRW, seine Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen arbeiten kann und ihrer Schlüsselfunktion in vielen Handlungsfeldern gerecht werden kann.
Um das zu erreichen, besteht aber im Hinblick auf das Gesetz über die NRW.Bank Modernisierungs- und Anpassungsbedarf. 

So stammt der bisherige Katalog der Förderbereiche aus dem Jahr 2002 und bedarf einer Ergänzung aufgrund aktueller Entwicklungen. So sollen zum Beispiel die Bereiche Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, aber auch die Digitalisierung eine Berücksichtigung im Gesetz finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dieser Gesetzesänderung wird nun auch aufgenommen, dass ausgewählte Aufgaben und Geschäfte ausschließlich auf die NRW.BANK übertragen werden können, die das Land bei der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben unterstützt.
So können Synergien genutzt, sowie Kooperationen in zentralen Förderbereichen vereinfacht und bereitgehalten werden.

 

Dazu kommt, dass ab 2025 bestimmte Dienstleistungen der NRW.Bank der Umsatzsteuerpflicht unterliegen würden, sofern die Ausschließlichkeit der Wahrnehmung dieser Aufgaben und Geschäfte nicht gesetzlich geregelt ist.  Diese etwaige Umsatzsteuerpflicht wollen wir damit verhindern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Im Gegensatz zum eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir an dieser Stelle aber noch nach den intensiven Diskussionen im Ausschuss und nach der Anhörung eine Ergänzung des Gesetzestextes vornehmen.
Durch unseren vorliegenden Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen nehmen wir die Hinweise aus den Gesprächen auf und wollen in § 3 den Absatz 7 ändern. Die Anpassung regelt, dass zu einer Übertragung von Aufgaben und Geschäften per Rechtsverordnung an die NRW.BANK zukünftig auch das Benehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss hergestellt werden muss.
Hierdurch  wollen wir die parlamentarische Mitwirkung stärken und dem Parlament die Gelegenheit zur Stellungnahme vor Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsverordnung geben.

Thema Änderungsanträge, lieber Kollege Witzel: dafür dass Sie in den Ausschusssitzungen immer gern intensive Beratungen einfordern, kamen die FDP-Änderungsanträge gestern aber ganz schön spät. Sehr gern hätten wir darüber im Ausschuss diskutiert, das war so aber nicht mehr möglich. Ihren weitreichenden Änderungsanträgen können wir nicht zustimmen.

 

Des Weiteren begrüßen wir auch den Abbau von Bürokratie hinsichtlich der Abführungspflicht für Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Landesregierung.
Zukünftig soll automatisch nur bis zur zulässigen Höchstgrenze ausgezahlt werden, so dass eine Abführungspflicht gar nicht entsteht. 

Ein weiterer Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen ist, dass aufgrund veränderter bundesrechtlicher Rahmenbedingungen im Steuerberatungsgesetz und in der Bundesrechtsanwaltsordnung Anpassungen in den Gesetzen berufsständischer Versorgungswerke erforderlich werden.

Durch die Aktualisierung des Rechtsrahmens hinsichtlich der Mitgliedschaft in den jeweiligen Versorgungswerken, verbessern wir so die Stabilität und Risikostruktur des Systems, sowie die Stellung der klassischen Berufsträger.
Gleichzeitig geben wir mit der Gesetzesanpassung den Versorgungswerken die Möglichkeit ihre Verwaltungsstrukturen und Aufsichtsmechanismen zu modernisieren.
Dies ist aufgrund der gestiegenen Komplexität der Aufgaben und Anforderungen ebenfalls geboten.


Somit alles in allem nun ein gutes, zukunftsgerichtetes Gesamtpaket. Wir stimmen dem gerne zu!

Herzlichen Dank!