Eine Anhebung der Altersgrenze von Feuerwehrleuten ist in den vergangenen Monaten intensiv im Landtag diskutiert worden. Vorgesehen war eine Differenzierung nach Laufbahngruppen. Nach einer intensiven Sachverständigenanhörung bleibt es jetzt bei einer einheitlichen Altersgrenze bei den Feuerwehren: Sie wird moderat um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben. Schließlich hält sie auch dem Vergleich mit Polizeivollzugsbeamten stand. Die Jahrgänge 1966 und 1967 sind noch ausgenommen, für die Jahrgänge 1968 bis 1970 wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer 1971 oder später geboren wurde, für den gilt dann die Altersgrenze 61 Jahre.
Dazu erklären die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen, Christos Katzidis (CDU) und Julia Höller (Grüne):
Christos Katzidis: „Mit unserem Änderungsantrag greifen wir wichtige Anliegen aus der Sachverständigenanhörung auf. Eine Forderung war eine einheitliche Altersgrenze, die wir uneingeschränkt teilen. Damit bleibt insbesondere der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst attraktiv. Außerdem schaffen wir mit der einheitlichen Altersregelung eine bürokratielose Lösung. Niemand muss Einzelnachweise über Einsatzzeiten und Dienste erbringen. Auch den Wunsch nach einer freiwilligen Verlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus haben wir aufgegriffen. Bis zu drei Jahre können Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes länger arbeiten. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig Sachverständigenanhörungen sind. Wir bedanken uns bei allen Sachverständigen für die wertvollen Hinweise.“
Julia Höller: „Retten, Löschen, Bergen, Schützen ist Teamarbeit. Bei der Feuerwehr sollten möglichst für alle gleiche Bedingungen herrschen. Wir halten mit unserem Änderungsantrag daher an dem bewährten Konzept fest, dass alle Feuerwehrbeamtinnen und -beamten im gleichen Alter in den Ruhestand gehen. Das reduziert Papierberge und sorgt dafür, dass der Aufstieg in Laufbahngruppe 2 attraktiv bleibt. Feuerwehrfrauen und -männer riskieren ihr Leben, um uns zu schützen. Fast alle Beamtinnen und Beamte haben im Laufe ihres Berufslebens die hohen Belastungen des Einsatzes bei Bränden oder anderen Gefahrenlagen auf sich genommen. Angesichts der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung ist es richtig, dass Feuerwehrleute früher in den Ruhestand gehen. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr, von 60 auf 61, vertretbar.“
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