Kindesmissbrauch durch entschiedenes Handeln bekämpfen

05.11.2024
Christina Schulze Föcking zur Tagung der Kinderschutzpolitiker

Die aktuellen Herausforderungen im Kinderschutz haben zwei Tage lang im Mittelpunkt gestanden: Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der CDU- und CSU-Fraktionen in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie dem Berliner Abgeordnetenhaus sind jetzt in Hamburg zusammengekommen, um zwei Tage lang zu beraten und als deutliches Zeichen eine Resolution zu beschließen. 
Die Politikerinnen und Politiker diskutierten nicht nur miteinander, sondern erhielten auch praktische Einblicke. So besuchten sie das Childhood-Haus Hamburg am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, sprachen mit Dr. Katharina Ketteler, Leiterin der Kinderschutzambulanz im St.-Clemens-Hospital in Geldern, über die Finanzierung von Kinderschutzambulanzen und tauschten sich mit dem Direktor des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, Ingo Wünsch, zu den aktuellen Herausforderungen bei der Verfolgung von Tatverdächtigen im Bereich sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum aus. Dazu erklärt Christina Schulze Föcking, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen sowie Sprecherin der Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie dem Abgeordnetenhaus von Berlin:

„Es ist ein großer Erfolg unserer Strafverfolgungsbehörden, dass das Dunkelfeld in den vergangenen Jahren immer weiter aufgehellt werden konnte. Gleichzeit zeigen die Zahlen aber auch, dass wir uns nach wie vor großen Herausforderungen gegenübersehen und nicht nachlassen dürfen. Ein besonderer Fokus der Kriminalitätsbekämpfung liegt auf Bildern oder Videos von sexuell missbrauchten Kindern/Jugendlichen, die tausendfach im Internet geteilt werden. Oft stellen IP-Adressen bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs den wichtigsten Ermittlungsansatz dar. Unsere Strafverfolgungsbehörden sind daher dringend auf die Speicherung von Identifizierungsdaten angewiesen, um schwerste Straftaten wie die Verfolgung von sexuellem Missbrauch wirksam und effektiv aufklären zu können. Die anhaltende Weigerung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Ampel-Regierung ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht der minderjährigen Opfer und all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Wir fordern, die Möglichkeiten, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von Identifizierungsdaten gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine rechtssichere Speicherung der Identifizierungsdaten, um den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Hierfür werden wir uns einsetzen. Damit wir endlich einen wirksameren Schutz unserer Kinder im digitalen Raum erreichen.“

Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der gastgebenden Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Mit der heute beschlossenen Resolution setzen wir ein Zeichen für den Kinderschutz. Kinderschutzambulanzen sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem für die Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexualisierter Gewalt. Sie müssen entsprechend gestärkt werden. Bislang ist nicht gesichert, ob die Ärztinnen und Ärzte für ihre Arbeit und den hohen Aufwand in den Kinderschutzambulanzen auch angemessen entlohnt werden. Um der Schwere der zugrundeliegenden Taten, wie einem Missbrauch oder Gewalt gegen Kinder, Rechnung zu tragen und den hohen Aufwand bei der Behandlung dieser Fälle in den Kinderschutzambulanzen entsprechend zu vergüten, fordern wir bundesweit einheitliche Zusatzentgelte sowie eine Erhöhung der Regelfinanzierung bei Behandlungen in Kinderschutzambulanzen. Kinderschutz darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern.“