Messstellennetz jetzt schnellstmöglich weiter ausbauen

30.11.2022
Markus Höner zur Landesdüngeverordnung

Nordrhein-Westfalen hat eine Neufassung der Landesdüngeverordnung (LDüngVO) beschlossen. Diese ist am (heutigen) Mittwoch veröffentlicht worden und tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Mit der Anpassung an die vom Bund geänderte Methodik für die Gebietsausweisung werden die roten Gebiete in Nordrhein-Westfalen größer. In diesen Gebieten gelten besondere Anforderungen an die Düngung. Die betroffene landwirtschaftliche Fläche erhöht sich gegenüber der bisherigen Gebietsausweisung um mehr als das 3-fache auf über 507.000 Hektar. Die Änderung war nötig, weil die EU-Kommission mit der Neuausweisung der roten Gebiete von 2020 nicht zufrieden war. Kritikpunkt ist die unterschiedliche Auslegung der Bundesländer bei der Binnendifferenzierung und der damit verbundenen Ausweisung der Gebietskulissen. Dazu Markus Höner, Sprecher für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Forsten und ländliche Räume der CDU-Landtagsfraktion:

„Die neue Gebietsausweisung basiert ausschließlich auf Ergebnissen von Messstellen und berücksichtigt die einzelbetriebliche Düngepraxis nicht. Dem Anspruch auf die verursacherbezogene Bewertung wird über das grobe Raster der Messtellen keine Rechnung getragen. Es ist gut, dass es bis Ende 2024 die rechtliche Verpflichtung für das Land gibt, 70 neue Messstellen zu bauen. 

Darauf aufbauend wollen wir so schnell wie möglich das neu vom Bund vorgegebene Regionalisierungsverfahren anwenden, damit ein als belastet eingestufter Grundwasserkörper in belastete und unbelastete Teilgebiete untergliedert werden kann. Wie und wann wir Ausnahmen für vorbildliche Betriebe zur Befreiung von Einschränkungen erreichen, hängt entscheidend vom Bund ab. Wir werden uns in jedem Fall weiter dafür einsetzen.“