„NRW untermauert seine Rolle als Kinderschutz-Pionier“

06.04.2022
Christina Schulze Föcking zur Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes

Im Landtag wurde am heutigen Mittwoch einstimmig das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Dazu erklärt unsere Sprecherin für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking:

„Mit dem Kinderschutzgesetz schafft Nordrhein-Westfalen einen tragfähigen Sockel für einen starken Kinderschutz und untermauert seine Rolle als Pionier in Deutschland. Dieses Gesetz wird Signalwirkung haben und hoffentlich auch über unser Land hinaus Impulse geben, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Missbrauch besser zu schützen.

Das Gesetz ist ein Beleg dafür, dass die NRW-Koalition hinschaut und zuhört. Viele Praktikerinnen und Praktiker haben uns gespiegelt, dass sie sich mehr Austausch mit anderen Akteuren des Kinderschutzes vor Ort wünschen. Wir schreiben diese Netzwerke jetzt rechtlich fest, weil es wichtig ist, alle Erkenntnisse über ein Kind oder eine Familie zusammenzuführen, um das Ausmaß einer Gefährdung zu bewerten. Um im Ernstfall effektiv helfen zu können, brauchen die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe klare Verfahrensstandards, die wir ihnen mit dem Gesetz an die Hand geben. Ganz wichtig sind mir die Schutzkonzepte, die Einrichtungen selbst erarbeiten sollen und die sicherstellen werden, dass das Thema präsent ist.

Im parlamentarischen Beratungsverfahren gab es ein durchweg positives Echo aus der Praxis. Für die Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und sie vor jeglichem Leid bewahren wollen, ist dieses Gesetz so wichtig. Wir stärken die Kinder- und Jugendhilfe, indem wir einen beispiellosen Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung auf den Weg bringen.

Das Kinderschutzgesetz ist ein Fundament, auf das wir aufbauen können. Aber uns ist überdeutlich bewusst: Wir sind nicht am Ziel. Vermutlich werden wir es nie sein, wenn das Ziel ist, dass kein Kind mehr Misshandlung und Missbrauch erdulden muss. Deshalb haben wir in einem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zum Gesetz eine Innovationsklausel eingefügt, um vor Ort innovative Konzepte im Kinderschutz erproben zu können. Wir denken den Kinderschutz in die Zukunft und stellen uns der Herausforderung gemeinsam. Es ist ein starkes Zeichen, dass unser Kinderschutzgesetz einstimmig verabschiedet wurde.“