Dr. Günther Bergmann zu TOP 28 "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie"

24.06.2020

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren

Gleich vorweg: Die CDU stimmt in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958 über die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Nordrhein-Westfalen (kurz: Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz – VHMPG NRW) trotz seines komplizierten Namens zu.

Was so sperrig und kompliziert daherkommt, ist in Wirklichkeit in der Lebensrealität unseres Bundeslandes von erheblicher Bedeutung. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei dem Erlass oder der Änderung von Berufszulassungs- oder Berufsausübungsregelungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen; dies ist auch in Landesrecht umzusetzen. Das geschieht auf Basis der Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für die Regulierung reglementierter Berufe.

Die Europäische Kommission erkannte bei Überprüfung der derzeitigen Berufsreglementierungen, dass die Kontrolle der Anforderungen an den Zugang zu reglementierten Berufen oder an deren Ausübung uneinheitlich ist. Sie schlägt daher ein Raster bei der Überprüfung bestehender oder beim Erlass neuer Berufsreglementierungen vor.

Wir alle wissen, dass Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit von großer Bedeutung für einen funktionierenden Binnenmarkt innerhalb der EU sind. Im Fokus stehen die Sicherstellung eines ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkts und ein hohes Verbraucherschutzniveau durch einen für alle Mitgliedsstaaten gemeinsamen Rechtsrahmen für die Verhältnismäßigkeitsprüfungen.

Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit dürfen überhaupt nur eingeschränkt werden, wenn es dem Schutz der Allgemeinheit dient. Solche Einschränkungen müssen besonders gerechtfertigt und begründet werden, da sie in die Grundrechte eingreifen – hier die Berufsfreiheit. Dies alles kann nur durch eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer bzw. Änderung bestehender Berufsreglementierungen erreicht werden.

Mit der EU-Richtlinie wird die Verpflichtung neu eingeführt, bestimmte Kriterien, die in einem abgeschlossenen Katalog zusammengefasst sind, bei der Prüfung von Berufsreglementierungen zu berücksichtigen. Alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Zugang zu oder die Ausübung von Berufen regeln, müssen künftig auf den Prüfstand. Diese Verpflichtung stellt neben Informations- und Veröffentlichungspflichten das Kernelement der Richtlinie und des Umsetzungsgesetzes dar.

Das Gesetz verpflichtet nicht nur die zu Gesetzesinitiativen berechtigten Verfassungsorgane, sondern auch Kammern oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nach Landesrecht Berufe reglementieren dürfen.

Die nach der Einbringung im März zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen zeigen, dass der vorliegende Entwurf in die richtige Richtung geht. Während die berufsständischen Kammern den Gesetzesentwurf in Teilen als zu weitgehend ansehen, da in ihre Selbstverwaltung eingegriffen und unnötige Bürokratie aufgebaut würde, sieht die IHK NRW keinen Anlass, etwas am Entwurf zu ändern. Es würden keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufgebaut und es kämen keine starken Belastungen für Wirtschaft oder Kammern hinzu. Wir schließen uns den Einschätzungen des MAGS an, wonach die Änderungsvorschläge der Kammern unbegründet sind und stimmen daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.