
Foto: Regina Spitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Antrag, den die regierungstragenden Fraktionen hier am 25. Juni letzten Jahres eingebracht und beschlossen hatten, heute in der finalen Umsetzung endet, nämlich in der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
Es gibt nur einen wesentlichen inhaltlichen Punkt, der unter den Parteien strittig ist. Das sind die Bodycams und die Erweiterungen dazu sowie die Kameras in den Streifenwagen für die kommunalen Ordnungskräfte.
Ich möchte gerne den Abteilungsleiter der Bürgerdienste der Stadt Bonn zitieren, der diese Woche Montag gesagt hat – das war die Überschrift, die Berichterstattung umfasste eine ganze Seite –: „Wir warten auf die Freigabe für Body-Cams.“
Nicht nur er ist dieser Auffassung, sondern viele Bürgermeister und Oberbürgermeister warten auch darauf, ihre kommunalen Vollzugskräfte mit Bodycams auszustatten. Gerade in der Pandemiezeit haben wir an vielen Orten gesehen, wie die Situation ist. Die kommunalen Ordnungsbehörden sind an erster Stelle für die Durchsetzung der Coronaschutzverordnung verantwortlich, erst an zweiter Stelle ist es die Polizei.
Das können wir in dieser Form endlich angehen. Mit den Möglichkeiten, die Eigensicherung zu verbessern, drücken wir den kommunalen Ordnungskräften auch ganz konkret Wertschätzung und Anerkennung für ihre Arbeit aus. Dazu gibt es sicherlich unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche wissenschaftliche Erkenntnisse. Aber das subjektive Empfinden gehört auch dazu.
Ich möchte einige der Sachverständigen wiedergeben, die sich in der Anhörung im Innenausschuss geäußert haben:
Herr Professor Schwarz hat beispielsweise ausdrücklich dargestellt, dass der Staat eine zentrale Fürsorgepflicht hat, diejenigen zu schützen, die mit der Erfüllung staatlicher Aufgaben im Allgemeininteresse betraut sind. Das sind nun einmal auch die kommunalen Ordnungskräfte.
Er hat weiter dargestellt, dass der Kompetenzbereich des Landes unstreitig eröffnet ist und aus seiner Sicht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Darüber hinaus hat er ausgeführt, dass der Gesetzentwurf das völlig legitime Ziel der Ordnungskräfte, vor körperlichen Übergriffen und Gewalttaten geschützt zu werden, verfolgt.
Das Gleiche hat im Übrigen auch Herr Professor Thiel sowohl im Rahmen der Anhörung als auch in seiner schriftlichen Stellungnahme sinngemäß wiedergegeben. Er hat insbesondere dargestellt, dass Mitarbeiter der Ordnungsbehörden oft und vielfach in ähnliche Gefahrensituationen wie unsere Polizisten geraten, weil die Ordnungsbehörden vorrangig vor der Polizei für die Gefahrenabwehr zuständig und verantwortlich sind. Deshalb scheint es auch aus seiner Sicht notwendig zu sein, wirksame Schutzinstrumente für Beschäftigte der Ordnungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Ich habe es gerade mit einem Halbsatz erwähnt: Zu den wirksamen Schutzinstrumenten gehören auch solche, die das subjektive Empfinden der Betroffenen stärken und ihnen damit mehr Handlungssicherheit geben. Herr Professor Thiel hat keinen sachlichen Grund gesehen, der gegen die Zurverfügungstellung dieser Schutzinstrumente spricht, wie er in der Anhörung unmissverständlich dargestellt hat.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir schaffen eine rechtliche Grundlage. Jede Stadt und jede Kommune kann selber frei entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen möchte oder nicht, ob sie Bodycams für ihre Vollzugskräfte anschaffen will oder nicht, ob sie Kameras für ihre Streifenwagen anschaffen will oder nicht. Es obliegt jetzt jedem Einzelnen, das vor Ort zu entscheiden.
Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat genau darauf abgestellt und das Ermessen neben der Zustimmung zu allem anderen ausdrücklich hervorgehoben.
Es ist eine gute und wichtige Sache, eine Sache der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die nicht nur auf der Landesebene für die Durchsetzung unserer staatlichen Vorschriften, unserer Coronaschutzverordnung und anderer gesetzlicher Vorschriften täglich tätig sind, sondern auch an vielen anderen Stellen.
Es freut uns, dass unser Antrag aus dem letzten Jahr jetzt seinen Abschluss findet. Ich würde mir wünschen, dass wir alle gemeinsam heute ein Zeichen der konkreten Wertschätzung setzen und Sie alle diesem Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag zustimmen.
Die Kollegin Schäffer schüttelt schon den Kopf. Ich will nicht sagen, dass es aus rein ideologischer Überzeugung ein Problem mit Bodycams gibt. Ich würde mir nur wünschen, sich einfach mal in die Perspektive der Betroffenen hineinzuversetzen und zumindest darüber nachzudenken. – Herzlichen Dank.
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