
Foto: Manfred Esser
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie schon ein Blick auf die Platzierung dieser Debatte nah am Ende des heutigen Plenartages nahelegt, wird die Veränderung des Landesplanungsgesetzes, als wenig spektakulär angesehen. Ich will aber meine Rede dazu nutzen, die Bedeutung des Planungsrechtes für unser Bundesland zu verdeutlichen.
Der Landesentwicklungsplan bildet mit seinen Zielen und Grundsätzen den inhaltlichen Rahmen, an dem sich die Regionalen Planungsträger – das sind die 5 Regionalräte, die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr und der Braunkohlenausschuss - zu orientieren haben, wenn sie die Raumordnungspläne aufstellen oder abändern. Wie diese Verfahren ablaufen, welche Rechte die Beteiligten haben, wie die Regionalräte gebildet werden – dies ist im Landesplanungsgesetz geregelt.
Dass die Verfahren schneller als in der Vergangenheit zu Ergebnissen führen, ist nicht nur eine begrüßenswerte Zielsetzung, sondern sie ist auch leicht möglich. Den Vorteil der Digitalisierung, der Geoinformationssysteme und der Beteiligung auf elektronischem Weg wollen wir für die zeitliche Straffung der Planverfahren nutzen.
Keine Regionalplanänderung kommt überraschend. Von der Anregung bis zum Feststellungsbeschluss vergeht selten weniger als ein Jahr; meist dauert es deutlich länger. Jede Änderung wird zuvor einer strategischen Umweltprüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind wie alle Planunterlagen öffentlich. Und die Naturschutzverbände sind ja sogar Mitglied im Regionalrat und somit bei allen Verfahren von Anfang an und vollumfänglich beteiligt. Von einer Verkürzung der Beteiligungsrechte kann also keine Rede sein.
Das beim Landesentwicklungsplan und bei den Regionalplänen bewährte Instrument des Zielabweichungsverfahrens führen wir jetzt auch in die Braunkohleverfahren ein. Gerade vor dem Hintergrund des schnelleren Kohleausstiegs muss die Planung schnell auf veränderte Abbauszenarien reagieren können.
Raumordnungspläne sind nie kurzfristig, sondern immer auf eine lange Perspektive von mehreren Jahrzehnten ausgerichtet. Für Verlässlichkeit und den Bestand dieser Pläne ist die Akzeptanz und ein möglichst breiter Konsens von Vorteil. Aus diesem Grund war uns wichtig, dass die gesetzliche Zielsetzung „Ein Ausgleich der Meinungen ist anzustreben.“ weiter im Gesetz bleibt..
Ganz wichtig sind aus unserer Sicht die erweiterten Perspektiven für das Rheinische Revier. Für uns gehören das Ende der Braunkohleverstromung und die gleichzeitige Schaffung von neuen Industriearbeitsplätzen zusammen. Manche machen es sich einfach: den schnellen Kohleausstieg nehmen sie gerne mit, aber wenn es dann um Flächen für neue Arbeitsplätze geht, bleibt man außen vor. Das ist den betroffenen Menschen und ihren Familien gegenüber schlichtweg unfair und der Region gegenüber unverantwortlich. Wir verschaffen dem Rheinischen Revier mit dem neuen § 38a in moderater Weise den zusätzlichen Spielraum, der für eine gute Entwicklung benötigt wird. Mit der expliziten Nennung und Berücksichtigung der besonders fruchtbaren Böden führen wir erstmalig die Belange der Landwirtschaft in das Landesplanungsgesetz ein. Auch das ist ein erheblicher Fortschritt auf dem Weg zu ausgewogenen, verlässlichen und dauerhaften Raumordnungsplänen.
Uns ist der sparsame Umgang mit Fläche wichtig. Allein durch die Leitentscheidung bleiben im Braunkohlevier 3.266 ha, die nach der Leitentscheidung von SPD und Grünen im Jahr 2016 abgebaggert worden wären, jetzt erhalten – 249 ha im Tagebau Inden, 1.768 ha in Hambach und 1.249 ha in Garzweiler. Wir lassen nicht nur 400 Millionen Tonnen Kohle im Boden und reduzieren den CO2-Ausstoß um mehr als 1,2 Milliarden Tonnen, sondern erhalten zudem 3.266 ha Fläche. Und wenn dann vielleicht 400 - 500 ha für neue Industriearbeitsplätze benötigt werden, ist das in puncto Flächeninanspruchnahme immer noch ein extrem positiver Saldo. Sie reden über Flächenverbrauch – tatsächlich Flächen erhalten, das machen CDU und FDP.
Wir beschließen heute eine Modernisierung des Planungsrechts für schnellere Verfahren und mehr Planungssicherheit.
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