Schule in NRW: Wie geht es jetzt weiter?

02.07.2021
Claudia Schlottmann berichtet

Ferienzeit in Nordrhein-Westfalen: Ankommen und Aufholen nach Corona

Das letzte Schuljahr war für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung. Besonders das Lernen über Distanz-Unterricht hat Schülerinnen und Schüler, wie Lehrkräfte an ihre Grenzen gebracht. Um die Auswirkungen auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten und sie gestärkt in das neue Schuljahr zu entsenden gibt es umfangreiche Unterstützung für die diesjährigen Sommerferien.

1. Extra-Zeit zum Lernen in NRW

  • Bereits am 9. März 2021 gestartet
  • 36 Millionen Euro stehen bis zum Ende der Sommerferien 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung
  • Bei Bedarf ist eine mögliche Erhöhung auf 60 Millionen Euro vorgesehen

Die drei Förderlinien teilen sich auf in Maßnahmen im Bereich:

  1. Lernen, Spiel, Freizeit für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen
  2. der Berufskollegs
  3. der intensivpädagogischen Förderung

2. Gemeinschaft erleben – Extra-Zeit in den Jugendherbergen in NRW

  • In Kooperation mit dem Land bietet das DJH zunächst begrenzte Ferienangebote für Kinder und Jugendlichen zwischen 8 und 14 Jahren eine kostenlose Teilnahme an.
  • Weiter Informationen unter: https://www.jugendherberge.de/extrazeit/

3. Extra-Zeit für Bewegung

  • Dieses Programm zielt darauf ab, pandemiebedingte Bewegungsdefizite der Schülerinnen und Schüler zu kompensieren.
  • Die „Extra-Zeit“ wird bis zum Ende des Jahres 2022 angeboten und wird mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro vom Landessportbund in Kooperation mit den örtlichen Sportvereinen durchgeführt
  • Weitere Informationen unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-zeit-zum-lernen-nrw

4. Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

  • Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
  • Dafür stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes 430 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Diese Programm wird mit dem Programm „Extra-Zeit“ zusammen geführt.

Grundlegende Hinweise können bereits jetzt übermittelt werden:

I. Extra-Personal

  • Bei „Extra-Personal“ können sich Lehrkräfte und andere Professionen über das Internetportal www.verena.nrw.de an Schulen bewerben.
  • Zulässig sind sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber.
  • Die befristet beschäftigten Lehrkräfte unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände.

II. Extra-Geld

Neben einer personellen Verstärkung sollen die Schulen vor Ort mit den zusätzlichen Mitteln auch finanziell unterstützt werden:

  1. durch Budgets für die Schulträger
  2. Budgets direkt für die Schulen
  3. durch Bildungsgutscheine zur individuellen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler

Alle notwendigen Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/ankommen-aufholen

 

Wie geht es nach den Sommerferien weiter?

Ein außergewöhnliches Schuljahr geht zu Ende. Keiner von uns konnte sich vor einem Jahr vorstellen, was die Corona-Pandemie für Ausmaße erreichen und wie sehr sie uns beeinflussen würde.
Umso erfreulicher ist es, dass die aktuelle Entwicklung des Pandemiegeschehens die Hoffnung auf einen normalen Schulstart zulässt.
Grundsätzlich gilt: Das neue Schuljahr startet so, wie das laufende Schuljahr endet.

Folgende Regeln gelten nach den Sommerferien

  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht findet in allen Fächern statt.
  • Alle Vorgaben zum Hygieneschutz und die AHA-Regeln gelten weiterhin.
  • Es wird weiterhin zweimal wöchentlich getestet. In Grund- sowie Förderschulen werden weiterhin Lolli-Tests angewendet, in allen anderen Schulen Antigen-Selbsttests.
  • Die Maskenpflicht bleibt weiterhin im Innenbereich der Schule bestehen. Die Notwendigkeit wird regelmäßig hinsichtlich des aktuellen Infektionsgeschehens überprüft.
  • Einschulungs- und Aufnahmeveranstaltung sind möglich. Dort gelten dieselben Regeln wie bei den gegenwärtigen Abschlussfeiern.

1. Ankommen nach den Ferien

Das letzte Schuljahr hat sowohl für die Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrkräfte und die weiteren Mitarbeiter in schulischen Einrichtungen große Belastungen hervorgerufen.
Umso wichtiger ist es nun, dass die Schulen sich nach den Ferien bewusst Zeit für das soziale Miteinander nehmen können. Beispielsweise können über Team-Building-Maßnahmen oder über Angebote im Bereich Kultur oder Sport Lerngruppen wieder zueinander finden.
Dafür erhalten die Schulen seitens des Schulministeriums Unterstützungsangebote in Form von Materialien, Ideen und Hinweisen.

2. Besondere Bestimmungen für das Berufskolleg

Bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen Bedarfslagen kann die Schulleitung abweichende Einzelfallregelungen bezüglich des Präsenzunterrichtes treffen. Ein dementsprechender Erlass wird den Berufskollegs in Kürze zu gehen. Die Einzelfallregelungen sind mit der Bezirksregierung vorab zu klären.

3. Ermittlung der Lernausgangslagen, Leistungsbewertung und zentrale Prüfung

Es ist wichtig nach den Tagen des Ankommens die Lernausgangslagen zu ermitteln. Notwendige Vorkenntnisse aus dem Vorjahr müssen wiederholt, vertieft und die Kompetenzen diagnostiziert werden.
Um diese Lernausgangslage zu ermöglichen, wird es konkrete schulische Fördermaßnahmen noch vor den Herbstferien geben. Außerdem bietet QUA-LiS NRW ab Mitte Juli ein Online-Portal „Ankommen und Aufholen nach Corona“, welches den Lehrkräften Diagnosetools und Unterstützungsmaterialien bereitstellt.

4. Besonderheiten für den Sport- und Musikunterricht

Um weiterhin das Infektionsgeschehen niedrig zu halten, werden der Sport- und der Musikunterricht nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden können.
So gelten bei Sport- und Schwimmunterricht weiterhin die AHA-Regeln sowie entsprechende Hygienekonzepte. Sportunterricht im Freien kann uneingeschränkt ohne Maske stattfinden, für den Unterricht in der Halle gilt die Maskenpflicht vorerst weiterhin.
Im Bereich des Musikunterrichts ist mit Singen sowie mit dem Musizieren von Blasinstrumenten analog zu verfahren. Sie fallen unter besondere geltende Regelungen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung. Im Freien können diese Teile des Musikunterrichts wieder problemlos stattfinden.

5. Schulfahrten im Schuljahr 2021/2022

Im Schuljahr 2021/2022 Schulfahrten im In- und Ausland stattfinden, wenn das aktuelle Infektionsgeschehen am Standort der Schule und dem Zielort dies zulassen. Grundsätzlich müssen die Schulen in eigener Verantwortung über die Durchführung von Schulfahrten selbst entscheiden.

6. Ganztag und Mensa

Offene Ganztagsangebote können unter Beachtung des jeweiligen schulischen Hygienekonzeptes wieder vollumfänglich durchgeführt werden.
Dabei sollte die Zusammensetzung der Gruppen, wie auch im Unterricht, dokumentiert werden, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Auch können externe Partner im Bereich Ganztag wieder mitwirken, die konkreten Konzepte dazu, werden vor Ort ausgestaltet.

7. Kooperation mit außerschulischen Partnern/außerschulischen Lernorten

Der Besuch außerschulischer Lernorte und die Kooperation mit außerschulischen Lernpartnern, wie beispielsweise Museen, ist bei einem Schulbetrieb in Präsenz wieder uneingeschränkt möglich. Natürlich muss auch dort das schulische Hygienekonzept Beachtung finden.

8. Beschaffung und Versorgung mit Antigentests

Die Versorgung mit Antigentests wird ab dem Schuljahr 2021/2022 nicht mehr zentral über das Ministerium erfolgen. Stattdessen werden die Schulen Zugriff auf ein Bestellportal erhalten, worüber sie selbst je nach Bedarf Antigen-Selbsttests anfordern können. Sollten noch Vorräte aus dem Schuljahr 2020/2021 vorhanden sein, können diese auch zunächst aufgebraucht werden.

Mit diesem Konzept sind klare Rahmenbedingungen für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen nach den Ferien geschaffen wurden. Wir freuen uns, dass damit die Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte im kommenden Jahr wieder gemeinsam in dem wichtigen Lernort Schule zusammen treffen und miteinander arbeiten können.

Wir wünschen Ihnen eine ruhige Sommerzeit und freuen uns auf einen gestärkten Beginn im Schuljahr 2021/2022.