Dr. Christos Katzidis zu TOP 1 "Journalisten beklagen Übergriffe der Polizei während der Demonstration gegen den Regierungsentwurf..."

01.07.2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Verehrter Kollege Kutschaty,

Sie haben eben in Ihrer Rede davon gesprochen, was denn da gehörig schiefgegangen ist. Sie haben davon gesprochen, dass der Umgang mit Demonstranten robust und ruppig gewesen sein soll. Sie haben aus Ihrer Sicht dargestellt, dass der Umgang der Polizisten die Ursache für die Gewaltspirale sein könnte. Sie haben drei Schläge gegen unsere demokratische Grundordnung angesprochen, was den Journalisten angeht. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie sich nicht aus dem Innenausschuss hätten berichten lassen, sondern dass Sie sich mal eine Uniform anziehen und in eine Polizeikette stellen. Tun Sie das bitte ein einziges Mal!
Herr Innenminister Reul hat eben in der Sondersitzung minutiös dargestellt, wie das alles gelaufen ist. Es ist dargestellt worden, dass es sicherlich unglücklich bis schlecht gelaufen ist, was den Umgang mit dem Journalisten angeht. Aber hier eventuell Vorsatz zu kreieren und den Beamten zumindest in der Art und Weise zu diskreditieren, dass das vielleicht sogar von ihm gewollt gewesen sei, das finde ich unredlich.
Frau Kollegin Schäffer, wir können uns gerne in der Sache streiten. Ich weiß auch, dass wir sehr viele unterschiedliche Auffassungen haben, was das Versammlungsgesetz an sich und was die Vorschriften im Versammlungsgesetz angeht. Ich finde es aber auch unredlich, dass Sie Herrn Innenminister Reul hier unterstellen, er würde irgendetwas im Ausschuss aussagen, was er klar und unmissverständlich getan hat bezüglich der Frage, ob das Innenministerium irgendwelche Anweisungen erteilt habe. Er hat das zweimal im Innenausschuss negiert. Sie stellen aber weiterhin die unsachliche, nicht belegte Behauptung auf, es wäre nicht so. Das ist unredlich!
Lassen Sie uns bitte über die Fakten diskutieren, lassen Sie uns von mir aus gerne hart in der Sache streiten. Das können wir sehr gerne an der einen oder anderen Stelle tun. Ich finde aber, das ist kein Umgang miteinander. Das wird auch dem Versammlungsgesetz, dem Versammlungsfreiheitsgesetz, der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 nicht gerecht.
Herr Kollege Wolf, Sie haben hier eben dargestellt, dass unser Entwurf, der Entwurf der Landesregierung, schlecht sei.
Ihr Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, ist eins zu eins von dem Gesetz aus Schleswig-Holstein abgeschrieben. Ich habe das hier am 11. November 2020 schon ausführlich dargestellt. Ich habe Ihren Gesetzentwurf in jedem einzelnen Punkt in nur fünf Minuten, ich will nicht sagen  zerlegt, aber ich habe die Schwachpunkte des Entwurfes dargestellt.
Genau.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der eben nicht abgeschrieben ist, hat vielleicht einige Passagen aus dem Musterentwurf der Versammlungsgesetze übernommen und ist im Übrigen auch an vielen Stellen viel konkreter. Wir haben die aktuelle Literatur und Rechtsprechung eingearbeitet, die bei Ihrem Gesetzentwurf überhaupt keine Rolle spielt. Das letzte Urteil, die letzte Gerichtsentscheidung, die in Ihrer Gesetzesbegründung zu finden ist, ist von 2011 oder 2012. Das liegt fast zehn Jahre zurück. Schlecht ist Ihr Entwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir als CDU-Fraktion – und der Kollege Lürbke hat es eben auch für die FDP noch einmal ausdrücklich dargestellt – stehen selbstverständlich und uneingeschränkt hinter dem Gesetzentwurf unserer Landesregierung. Wir diskutieren über einzelne Formulierungen, aber dass er schlecht sein soll, habe ich auch in der Anhörung nicht herausgehört, ganz im Gegenteil. Viele Sachverständige haben sich sogar positiv geäußert: Herr Professor Thiel, Herr Professor Braun, Herr Professor von Coelln, Herr Professor Schwarz und Herr Professor Ullrich. Eine ganze Reihe von Professoren, die im Übrigen gar nicht so negativ waren.
Nehmen Sie doch einmal die Fakten zur Kenntnis. Sie können gerne Populismus betreiben, aber bitte nehmen Sie dann auch zur Kenntnis, dass andere einen anderen Standpunkt haben als Sie.
Wir halten eine Überarbeitung oder einen Rückzug überhaupt nicht für notwendig. Wir werden über einzelne Formulierungen diskutieren – der Kollege Lürbke hat es dargestellt – und vielleicht an der einen oder anderen Stelle nachbessern, indem wir Formulierungen überdenken. Aber insgesamt kann ich ganz persönlich auch keinen massiven Widerstand gegen den Gesetzentwurf erkennen. Ich habe heute noch in einem Leserbrief einer Zeitung gelesen – ich zitiere –: „Für eine nüchterne objektive Berichterstattung.“
Herr Minister Reul hat eben sehr ausführlich im Innenausschuss den Verlauf von Samstag dargestellt. Das ist ein ganz anderer als das, was seit Samstag in den Medien kommuniziert worden ist. Er hat dargestellt, wie viel Aggressivität …
Nehmen Sie es doch zur Kenntnis. Es ist eben im Innenausschuss dargestellt worden, was alles an Gewalttätigkeiten, Provokationen und sonstigen Sachen vorher von dem Antifa-Block veranstaltet worden ist, dass da ein Drittel Linksextremisten dabei gewesen ist. Das muss man doch auch einmal zur Kenntnis nehmen. Dann immer nur auf unsere Polizistinnen und Polizisten herumzuhacken, ist völlig unredlich und nicht sachgerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ärgert mich auch deshalb, weil ich „nur“ 26 Jahre im Polizeidienst dieses Landes gewesen bin. Ich habe selbst solche Situationen draußen auf der Straße erlebt. Wenn man da vielleicht mit Pyrotechnik beschossen wird, wenn man provoziert wird, wenn man sich mit Gewalttätigkeiten konfrontiert sehen muss, dann weiß ich nicht, was Sie für Vorstellungen haben, ob man dann deeskalierend, kommunikativ auf diese Gewalttäter in der Situation einwirken soll. – Das müssen Sie mir mal erklären. Ich habe bis heute nicht verstanden, was Ihnen da vorschwebt. Das funktioniert ja auch überhaupt nicht.
Insofern möchte ich bitten, bei der Sache zu bleiben und unsere nordrhein-westfälische Polizei nicht zu diskreditieren.
Ich kann nicht erkennen, dass am Samstag so viel schiefgelaufen ist. Zu den einzelnen Punkten, nämlich mit den Toiletten, mit der Einkesselung, ist etwas gesagt worden.
Einen Punkt noch, Herr Kollege Wolf, zu den Minderjährigen: Wir lehnen es ab, zukünftig eine Zensur zu machen, indem wir vorher von allen die Namen und die Personalien feststellen, um zu klären, wer minderjährig ist oder nicht. Das läuft ja genau darauf hinaus, was Sie wollen. Das hat mit der Versammlungsfreiheit dann wenig zu tun.
Auch das zeigt, was Sie selbst für Widersprüche kreieren, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich lade Sie ein, mit uns über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu diskutieren, der in weiten Teilen sicherlich genau so beschlossen wird. Wir stehen dahinter. – Herzlichen Dank.

Themen