
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Corona hat viele Menschen in unserem Land vor große Herausforderungen gestellt. Die Krankenhäuser, die Pflegeeinrichtungen, die Unternehmen und die Kommunen sowie deren Beschäftigte waren in den zurückliegenden Monaten großen Belastungen ausgesetzt.
Das gilt auch für das Personal sowie für die Bewohnerinnen und Bewohner in den zentralen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge.
Glücklicherweise erleben wir nun einen starken Rückgang der Inzidenzwerte. Das bringt mich direkt zum Inhalt des vorliegenden Antrags.
Ein Blick auf die Fakten: Durchschnittlich sind die Einrichtungen derzeit zu rund 33 % belegt. Ein wichtiger Grund dafür sind sinkende Flüchtlingszahlen. Im Ergebnis haben wir bereits heute eine Situation in den Landeseinrichtungen, die gepaart mit Hygienemaßnahmen und regelmäßigen Testungen den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet.
Unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie und Integration haben wir in Nordrhein-Westfalen den Asylstufenplan zur Entlastung der Kommunen ins Leben gerufen.
Unser Ziel: Den Städten und Gemeinden sollen künftig möglichst nur noch anerkannte Asylbewerber oder Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden. Landesunterbringungseinrichtungen spielen eine wichtige Rolle, um diesen Prozess geordnet durchführen zu können. Mitmenschlichkeit für alle, die sich integrieren wollen, ist uns sehr wichtig.
Es muss aber auch darum gehen, abgelehnte Asylbewerber bereits aus den zentralen Unterbringungseinrichtungen in ihr Herkunftsland zurückführen zu können. Das hilft im Umgang auch den Kommunen, sich auf Integrationsangebote für Menschen mit Bleibeperspektive konzentrieren zu können.
Der vorliegende Antrag fordert rasche Impfungen für Geflüchtete. Natürlich ist die möglichst zeitnahe Impfung aller Menschen in den Landesunterkünften auch für uns ein wichtiges Ziel. Andererseits ist Ihnen aber auch bekannt, dass bei dieser Impfkampagne die Verfügbarkeit des Impfstoffs der zentrale, limitierende Faktor ist.
Diesen Menschen hat sich unsere Landesregierung mit aller Konsequenz gewidmet. Mit dem 19. Impferlass vom 5. Mai sind die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen worden, den Beschäftigten sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern in gemeinschaftlichen Flüchtlingsunterkünften bis zum 31. Mai 2021 aus den bereits zugewiesenen Impfkontingenten Impfangebote zu unterbreiten.
Das MAGS hat hierfür vorgegeben, dass die Beschäftigten der Landesunterkünfte ein Impfangebot mit Biontech und Bewohnerinnen und Bewohner ein Impfangebot mit dem Johnson-&-Johnson-Impfstoff erhalten sollen. Großer Vorteil dieses Impfstoffes: Hier reicht eine einmalige Impfung aus, und bei Umzug in eine kommunale Einrichtung muss nicht noch eine Zweitimpfung organisiert werden.
Die Impfung mit dem Johnson-&-Johnson-Impfstoff für die überwiegend unter 30-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmeeinrichtung setzt allerdings eine ärztliche Aufklärung sowie die Akzeptanz des zu Impfenden voraus.
Die Landesregierung versorgt die Menschen in den Unterkünften mit Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen über die Impfung. Ergänzend findet mündliche Kommunikation statt. Die Impfquote unter dem Bewohnerinnen und Bewohnern lag im Juni bei rund 23 %. Die Einrichtungen bemühen sich sehr, diese Quote weiter zu steigern.
Insgesamt ist aus meiner Sicht hier ein großes Maß an Fürsorge gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern der Landeseinrichtungen erkennbar. Dies gilt auch für die soziale Beratung. Die Landesregierung hat das Fördervolumen für 2021 nicht reduziert, sondern von 30 auf 35 Millionen Euro aufgestockt. Sie fördert 26 neue hochwertige Stellen für die psychosoziale Beratung in den ZUEs.
Unsere Landesregierung stellt damit unter Beweis, dass ihr die Beratung und Integration von Geflüchteten ein sehr wichtiges Anliegen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag enthält weitere Aspekte, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht behandelt werden können. Aus diesem Grund werden wir der Überweisung in den Fachausschuss zustimmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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