„Wir wollen Artenvielfalt fördern und Agrarflächen erhalten“

04.10.2021
Bianca Winkelmann zur Anhörung zum Landesnaturschutzgesetz

Im Umweltausschuss des Landtages fand an diesem Montag die Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines neuen Landesnaturschutzgesetzes der NRW-Koalition von CDU und FDP statt. Dazu erklärt unsere umweltpolitische Sprecherin Bianca Winkelmann:

„Wir müssen für den Naturschutz in unserem dicht besiedelten Industrieland neue Wege gehen. Die Ausweisung immer neuer Flächen als Naturschutzgebiete führt zu keinem durchschlagenden Erfolg und kostet die Landwirtschaft unersetzbare Produktionsfläche. Aus unserer Sicht gilt es daher, den Naturschutz in den bestehenden Naturschutzgebieten weiter zu verbessern.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Artenvielfalt fördern, Bürokratie für die Kommunen abbauen und unsere Landwirtinnen und Landwirte vor einem weiteren Flächenverlust schützen. Das uns der Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Genehmigungsprozessen mit dem vorliegenden Entwurf gelingt, wurde uns von der überwiegenden Mehrheit der Sachverständigen bestätigt. Die Sachverständigen begrüßen ebenfalls die geplanten Änderungen im Bereich der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie des Ersatzgeldes. Mit einem Kompensationsverzeichnis schaffen wir Transparenz, wer wo und wofür Ausgleich für einen Eingriff in die Natur schafft. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen zudem in einer festgelegten Zeit entschieden sein – dies sichert Beschäftigung in den Regionen.

Es gibt bereits zahlreiche Instrumente, um eine Versiegelung von Flächen zu reduzieren. Die Wirtschaft in NRW geht zudem durchaus sparsam mit Flächen um. Deshalb wollen wir keine pauschale landesweite Obergrenze für die Umnutzung von Flächen – hier stützen uns die Wirtschafts- und Unternehmerverbände sowie die Vertreter der Waldbesitzer.

Die Sachverständigen bestärken uns ebenfalls bei dem Entschluss, bei Kompensationsmaßnahmen stärker auf Qualität statt auf Quantität zu setzen. Der Fokus muss auf der Aufwertung von grüner und blauer Infrastruktur liegen. Das stellen wir im Landesnaturschutzgesetz klar und schützen so unsere Landwirtschaft, die wichtig für unsere hochwertige Lebensmittelversorgung sowie für die Umwelt ist, vor einem weiteren Flächenverlust.“

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