Kirstin Korte zu TOP 5: "Kinder ernst nehmen – Lernfreude fördern – Bildungsgerechtigkeit herstellen! Schulleitungsvotum der aufnehmenden Schule auf der Grundlage eines aussagekräftigen Grundschulgutachtens..:"

04.11.2021

Anrede,

aus der Überschrift des vorliegenden AfD Antrags mit stattlichen 26 Wörtern picke ich mir mal die ersten drei Wörter heraus: „Kinder ernst nehmen“.

Das wir Kinder ernst nehmen, daran lasse ich nicht den geringsten Zweifel aufkommen.

Allerdings: wir nehmen auch Eltern ernst!
Der Elternwille ist für uns ein hohes Gut. Sehr geehrte Damen und Herren, die Verantwortung über die Schullaufbahn ihres Kindes soll und muss bei den Eltern liegen!

Und deshalb setzen wir weiterhin auf Grundschulempfehlungen nach Klasse 4. Aussagekräftig sind sie bisher gewesen und werden sie auch weiter sein.

Die Grundschulempfehlung dient den Eltern als wichtige Orientierung für den Übergang zur weiterführenden Schule. Und diese wichtige Entscheidung darf nicht allein von den Lehrkräften getroffen werden.

Der Entscheidungsweg, hin zur passenden Schulform, ist ein längerer Prozess und soll von Eltern und Lehrkräften gemeinsam gegangen werden.

Aufgrund ihrer fachlichen Expertise beurteilen die Grundschullehrerinnen und Lehrer  die Entwicklungen und Leistungen der Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus haben sie die Leistungsbereitschaft und Lernfreude der Kinder im Blick.

Eltern wiederum blicken mit anderen Augen auf ihr Kind.

Denn sie verbringen viel Zeit mit ihren Kindern. Sie kennen ihr Kind, seine Neigungen, Anstrengungen, Ängste und Freuden außerhalb der Schule.

Und die Eltern sind es, die über ein besonderes Maß des Einschätzungs- und Einfühlungsvermögens  gegenüber ihren Kindern verfügen.

Da Eltern und Lehrkräfte die weitere Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen, sich ergänzenden  Perspektiven, beurteilen können, sollen Eltern durch die Grundschule ausschließlich beraten werden.

Die Einschätzung über die Schullaufbahn eines Kindes geschieht partnerschaftlich und auf Augenhöhe. Und das ist auch gut so!

Die Beratung erfolgt durch erfahrene Pädagogen und Pädagoginnen, die selbstverständlich das Wohl ihrer Schülerinnen und Schüler im Blick haben. Sie tauschen sich in ausführlichen Gesprächen mit den Eltern aus und versuchen gemeinsam die beste Entscheidung zu treffen.

Die Einschätzung durch die Lehrerinnen und Lehrer soll für die Eltern transparent und nachvollziehbar sein.

Ja, es gibt Schulformwechsler.

Diese Problematik kann immer entstehen, da die Einschätzung der Entwicklung des Kindes natürlich nur auf einer Prognose beruhen kann.

Daran ändert weder eine verbindliche Empfehlung von Seiten der Grundschule, noch ein Vetorecht der aufnehmenden Schule etwas.

Deshalb ist das gemeinsame Suchen nach dem besten Weg so wichtig und die Verantwortung der Eltern bei der Schulformwahl unabdingbar.

Gerne können wir uns über den vorliegenden Antrag ausführlicher im Ausschuss austauschen.

Natürlich stimmen wir der Überweisung zu.

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