
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
im Sicherheitsüberprüfungsgesetz wird geregelt, wie mit Verschlusssachen umzugehen ist und wie die sogenannten Sicherheitsüberprüfungen stattzufinden haben. Das SÜG des Landes Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile jedoch über 25 Jahre alt. Um der Digitalisierung und dem allgemeinen technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, wurde das SÜG nun überarbeitet und um wichtige Punkte ergänzt. So stellen wir sicher, dass auch in Zukunft das notwendige Schutzniveau bewahrt werden kann. Vor allen Dingen auch, um Attacken auf Sicherheitsarchitektur von innen heraus abwehren zu können.
Um das Erreichen zu können, schaffen wir nun durch ein angepasstes Sicherheitsüberprüfungsgesetz die gesetzliche Grundlage. So stellen wir die dafür notwendigen Mittel bereit, die den Anforderungen der Zeit gewachsen sind. Des Weiteren wurden durch die Novellierung einheitliche Mindeststandards integriert, die durch den Bund vorgeschlagen wurden. Dadurch wird auch die Kooperation von Bund und Ländern verbessert.
Die Landesregierung hat das Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen evaluiert. Im Zuge dessen wurden uns, dem Landtag, einige Änderungen vorgeschlagen. Allen, die an der Evaluierung mitgewirkt haben, spreche ich meinen herzlichen Dank aus.
Den vorgeschlagenen Änderungen stimmen wir zu. Wir setzen damit insbesondere die folgenden Schwerpunkte:
1.) Wir passen das Sicherheitsüberprüfungsgesetz den Gegebenheiten der Zeit an. Das erreichen wir, indem Internetrecherche als Standardmaßnahme bei Sicherheitsüberprüfungen eingeführt wird und zahlreiche Vorschriften modernisiert beziehungsweise konkretisiert werden.
2.) Wir machen das Gesetz anwenderfreundlicher, weil durch die Novellierung verstärkt automatisierte Abfragen von behördlichen Datenbanken durchgeführt werden sollen. So entfällt die Einholung aufwendiger Einzelauskünfte. Darüber hinaus werden Wiederholungsprüfungen bei allen Überprüfungsarten geregelt.
3.) Wir machen das Gesetz auch dadurch bürgerfreundlicher, dass wir Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in elektronischen Akten aufgenommen haben. So kommen wir den Vorgaben des E-Government-Gesetzes NRW nach und
erfüllen die hohen Anforderungen des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes.
4.) Des Weiteren werden Regelungen zum materiellen Geheimschutz und zum materiellen Sabotageschutz in das Gesetz aufgenommen.
Die Kosten in Form von erhöhtem Personalaufwand können ohne weitere Stellen aufgefangen werden. Die weiteren Neuerungen gestalten sich darüber hinaus kostenneutral.
Wir haben den Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten und einstimmig beschlossen. Die CDU-Fraktion wird ihm auch heute zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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