Jörg Blöming zu TOP 5 "Medikamentenversorgung in Nordrhein-Westfalen sicher stellen – Lieferengpässen entgegenwirken"

31.03.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
(sehr geehrte Frau Präsidentin,)
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln obliegt den Apotheken aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen.

Das ist im Paragraphen 1 des Apothekengesetzes geregelt.

Des Weiteren müssen pharmazeutische Unternehmen und vollversorgende Arzneimittelgroßhandlungen eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung des Regelsystems gewährleisten.

Das regelt der Paragraph 52b des Arzneimittelgesetzes. Im Rahmen dieses Systems kann es zu Lieferengpässen kommen.

Kurz erklärt:
Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang.

Nicht jeder Lieferengpass führt jedoch direkt zu einem Versorgungsmangel. Die aktuelle Situation macht uns dabei sehr deutlich, wie unverzichtbar eine gute Gesundheitsversorgung ist.

Zusätzlich zu den Belastungen aus Corona und der Energiekrise beschließt der Bund eine noch stärkere Belastung pharmazeutischer Hersteller.

In dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder  zu „Engpässen in der Arzneimittelversorgung“
wird gesagt:
„Die Aufmerksamkeit sollte darauf liegen, durch eine angemessene Erstattungspolitik und ein attraktives regulatorisches Umfeld und einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums bestehende Arzneimittel- und Wirkstoffproduktionen
zu erhalten und Neuansiedlungen zu fördern, insbesondere um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken.
Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass wesentliche Anteile der Arzneimittel- und Wirkstoffproduktion durch geeignete Maßnahmen wieder in die Europäische Union zurückverlagert werden, 

und im Besonderen auch die Wiederansiedlung von Produktion in Deutschland durch attraktive Rahmenbedingungen zu forcieren.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

sie haben es mehrmals deutlich heraushören können: gefordert sind hier der Bund und die EU.

Zumindest einen ersten Schritt auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung bereits getan und sich am Important Project of Common European Interest beteiligt, einem der wichtigsten Zukunftsprojekte

zur Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Deutschland und Europa.

Diese Beteiligung ist ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland und die industrielle Gesundheitswirtschaft.

Es macht überhaupt keinen Sinn, dass die Bundesländer in diesem großen Ganzen ihr eigenes Süppchen kochen!

Daher lehnen wir die Forderungen des vorliegenden Antrags konsequent ab.

Es braucht keine eigene, zentrale Stelle im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, die sich um Medikamentensicherheit kümmert; denn Lieferengpässe sind in der Regel nicht regional begrenzt!

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wurde eigens ein Gremium für Lieferengpässe und die zu ergreifenden Maßnahmen eingerichtet.


Das Heft des Handelns liegt hier ganz klar auf der Bundesebene und nicht beim Land!