Charlotte Quik zum TOP 1 „Haushalt 2024 "Einzelplan 07 a Familie, Kinder und Jugend"

29.11.2023

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Haushalt steht unter dem Anspruch, Verantwortung in schwierigen Zeiten zu übernehmen.

Gerade beim Thema Kinderschutz gilt dies einmal mehr. Hier setzen wir auch weiterhin Prioritäten.

Nicht nur die schweren Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster, die nur die Spitze des Eisbergs darstellen, haben noch einmal sehr deutlich gemacht:

Wir alle müssen besser hinsehen, die Menschen stärker sensibilisieren. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Kinder sicher und geschützt aufwachsen. Das ist eine große Herausforderung für uns als Politik.

Vieles haben wir hier bereits gemeinsam erreicht, dennoch bleibt viel zu tun.

Für uns ist es deshalb selbstverständlich, dass das Landeskinderschutzgesetz weiterentwickelt wird und wir uns nicht auf ersten Erfolgen ausruhen.

Mit den bereitstehenden Mitteln werden die Strukturen des Kinderschutzes auch zukünftig stetig weiter entwickelt und gestärkt. Prävention und Netzwerkarbeit werden noch besser verankert.

Das Kinderschutzgesetz bietet einen wesentlichen Rahmen, denn es formuliert zentrale Maßnahmen für einen konsequenten Kinderschutz.

Und stellt damit einen Meilenstein dar: Es wird bereits umgesetzt und zeigt vor Ort Wirkung.

Einige rechtliche Regelungen sind bundesweit einmalig. Nordrhein-Westfalen nimmt an vielen Stellen eine Vorreiterrolle im Kinderschutz ein. Wir haben neue Maßstäbe geschaffen und es ist uns wichtig, nun an diesem Punkt weiterzuarbeiten.
Es ist daher das richtige Signal, dass in diesem Bereich alle Mittel fortlaufen werden. Die Landesregierung setzt ihre Anstrengungen im Kinderschutz flankierend zum Landeskinderschutzgesetz weiter fort.

Die Einrichtung einer Beauftragung für Kinderschutz und Kinderrechte ist ein weiterer wichtiger Schritt und ein Etappenziel. In Theorie und Praxis gestärkt wird der Kinderschutz durch die Einrichtung einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte.

Auch die Kinderschutzambulanzen und das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen erfahren weiterhin Unterstützung. Die Mittel im Bereich „Maßnahmen der Gesundheitsförderung und zur Stärkung des Gesundheitswesens“, unter die auch die Maßnahmen im Bereich Kinderschutz fallen, wurden sogar um 1,5 Mio. € erhöht!

Denn eine wesentliche Rolle beim Erkennen von Kindeswohlgefährdungen,  Kindesmisshandlungen und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben die Akteure des Gesundheitswesens.
Bei der Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz werden sie auch weiterhin unterstützt.
Und deshalb ist uns die Förderung von regional verankerten Kinderschutzambulanzen sowie des landesweiten Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) so wichtig.
Bestehende Strukturen können mit der Fortsetzung der Förderung des KKG NRW nicht nur gestärkt, sondern auch bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Hinzu kommt, dass gleichzeitig eine zusätzliche Unterstützung für den Auf- und Ausbau der Kinderschutzarbeit vor Ort angeboten werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Haushalt zeigt einmal mehr:

Nordrhein-Westfalen ist auf dem richtigen Weg – auch und insbesondere beim Thema „Kinderschutz“.

Wir in Nordrhein-Westfalen haben den Kinderschutz in den Fokus unseres Handelns gerückt, Schwachstellen im Schutznetz aufgedeckt und geschlossen.

Mehr Geld, mehr Personal, mehr Technik, mehr Befugnisse für die Behörden. Mit unseren parlamentarischen Initiativen sind wir in Nordrhein-Westfalen bundesweiter Vorreiter im Kinderschutz.

Und doch bleibt es eine große Herausforderung, unsere Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu schützen. Kinderschutz ist und bleibt eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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