Dr. Jan Heinisch zu TOP 3 "Chancengleichheit JETZT: Die Landesregierung muss die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW erheben"

24.01.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der hier vorliegende Antrag zum Thema „Chancengleichheit Jetzt“ wurde in der Dezember-Anhörung des letzten Jahres sowie im vergangenen Schulausschuss ausführlich beraten. Im Schulausschuss fand der Antrag abschließend keine Mehrheit.

Doch warum ist dieser Antrag keine Zustimmung wert?

Selbstverständlich handelt es sich bei der Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler um ein sehr wichtiges Thema. Dies ist von der Zukunftskoalition von CDU und Grünen sowie der Landesregierung mit Ministerin Feller auch bereits erkannt worden. Die Landesregierung arbeitet aus diesem Grund schon an einer Lösung für die Thematik der Kosten und der Versorgung. Finanzielle und auch personelle Ressourcen sollen über einen effektiven und bedarfsdeckenden Sozialindex erreicht werden. Sie können sich sicher sein: Wir, als CDU-Fraktion, werden auch hier weiter am Ball bleiben.

Zusätzlich soll die Neuordnung der Schulfinanzierung auch für diesen Bereich viele neue Impulse liefern. Mit dem hier vorliegenden SPD-Antrag wird die Schulfinanzierung nicht als Gesamtkonzept gedacht. Teile herauszubrechen, wie Sie hier in diesem Antrag, wird uns nicht zum Ziel bringen, da eine Schulfinanzierung als Ganzes durchdacht werden muss.

 

Auch in der Anhörung wurde deutlich: Der Antrag ist zu unkonkret und zu pauschal, um die tatsächlichen Probleme und Herausforderungen im Schulbereich angemessen zu adressieren. Fassen wir es zusammen:
Es ist wie so oft: Schlecht ausgearbeitete Anträge werden nicht nur durch das richtige Thema auf einmal zustimmungswürdig. -> Der Antrag wird der Komplexität der Schulfinanzierung nicht gerecht!

Aber bevor der Aufschrei jetzt wieder groß ist – lassen Sie mich bitte noch auf einige weitere Punkte eingehen:

- Die von Ihnen geforderte umfassende Erhebung der Kosten für den Schulbesuch in NRW verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand und somit auch eine zusätzliche Belastung für unsere - sowieso schon stark belasteten - Lehrkräfte.

- Die von Ihnen zusammengestellte Liste ist schlichtweg eine Ansammlung unzusammenhängender Kostenarten, aber keine ausreichende Grundlage für eine detaillierte und fachliche Auseinandersetzung mit einer solch wichtigen Thematik.

- Insbesondere für die Forderung, dass der Landtag feststellen möge, dass die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch nicht durch die Lernmittelfreiheit und den damit einhergehenden Eigenanteil der Eltern abgegolten sind, gibt es keinerlei Bedarf, da die Lernmittelfreiheit nur auf die Kosten der Lernmittel und nicht auf anderweitige Kosten ausgerichtet ist. Sämtliche Kosten sind daher nicht miteinander gleichzusetzen.


- Auch lassen Sie einen weiteren Aspekt außenvor: In Nordrhein-Westfalen besteht keinerlei Pflicht Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten, weder für die Eltern, noch für das Land oder die Kommunen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion: Im Ergebnis ist Ihr Antrag schlichtweg zu kurzsichtig. Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen befindet sich bereits in einem detaillierteren Austausch, um dieses wichtige komplexe Thema der Schulfinanzierung zukunftsfähig und rechtssicher zu regeln.

Den hier vorliegenden Antrag werden wir aus den genannten Gründen, ebenso wie im Schulausschuss, ablehnen. Vielen Dank.