
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in aller Sachlichkeit:
Dieser Antrag vermischt – aus meiner Sicht mit Vorsatz – zwei Themen:
Das erste Thema, auf das der Antrag Bezug nimmt, ist der zunehmende gesellschaftliche Antisemitismus – auch an Hochschulen.
Der aktuelle nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbericht zeigt leider, dass die antisemitischen Straftaten im Jahr 2023 um 65% gestiegen sind.
Wir sehen bei den Protesten in den USA und leider auch bei uns immer wieder antisemitische Parolen und Anfeindungen gegenüber jüdischem Leben.
Bereits im letzten Jahr haben wir im Wissenschaftsausschuss ein Gespräch zur Situation der jüdischen und israelischen Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen mit den betroffenen Akteuren geführt.
Mit einem ähnlich besorgniserregenden Fazit:
Antisemitismus nimmt zu.
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das es in allen Lebensbereichen entschieden zu bekämpfen gilt.
Für uns als Zukunftskoalition ist klar: Nie wieder ist jetzt!
Kommt es zu antisemitischen Vorfällen an Hochschulen,
wird der Hochschulbetrieb beeinträchtigt oder ein Mitglied der Hochschule in Hinblick auf ethnische Herkunft und Religion in seiner Würde verletzt,
können entsprechende Sanktionen ausgesprochen werden.
Das Hochschulgesetz ermöglicht mit dem Paragraf 51 Ordnungsverstöße zu sanktionieren – in gravierenden Fällen bis hin zur Exmatrikulation.
Ein Ordnungsverstoß liegt beispielsweise vor, wenn Gewalt angewendet wird oder zur Gewalt aufgefordert wird.
Die Hochschulen haben also landesgesetzlich die entsprechenden Befugnisse.
Sie entscheiden selbst, welche Veranstaltungen sie auf ihrem Gelände durchführen und dulden, auf dem Boden des Grundgesetzes.
Zur Entscheidungshoheit der Hochschulen gehört auch, ob Verhaltensregeln zur Religionsausübung erforderlich sind.
Die Landesregierung hat im November letzten Jahres zudem einen 10-Punkte Plan gegen Antisemitismus in unserer Gesellschaft aufgelegt.
Mit Schwerpunkten auf
- Bildung,
- Aufklärung
- und Prävention
Punkt 7 des Plans lautet: Wir stärken den Dialog zwischen Muslimen, Christen und Juden.
Dieser Punkt „Interreligiösen Dialog stärken“, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bringt mich zu dem zweiten Thema, das in diesem Antrag hier – bewusst – mit dem Thema Antisemitismus an der Hochschule vermischt wird.
Das Feiern des Fastenbrechens in Räumlichkeiten der Hochschulen.
Jetzt stellen Sie sich die Frage: Was hat das Fastenbrechen mit Antisemitismus zu tun?
Richtig – überhaupt gar nichts!
Das gemeinsame Fastenbrechen ist eine Möglichkeit des interreligiösen Dialoges.
Man kann das Fastenbrechen zusammen feiern sowie man gemeinsam christliche und jüdische Festtage gemeinsam begehen kann.
Und genau so, sollte es auch selbstverständlich sein, dass interreligiöser und interkultureller Dialog Raum findet.
Voraussetzung für eine solche Kultur des Miteinanders ist aber zuallererst, dass wir uns als demokratische Gesellschaft nicht spalten lassen.
Wir lehnen den Antrag deshalb ab – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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