
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Herr Tritschler,
diese jegliche Form von Arroganz übertreffende Impertinenz, mit der Sie regelmäßig auftreten und versuchen, Ihre Defizite in der Digitalisierung zu überdecken, ist mehr und mehr unerträglich. Das muss ich wirklich sagen.
Die geistige Digitalspanne der AfD scheint für 30-Sekunden-Clips in den sozialen Netzwerken zu reichen. Bei komplexen Sachzusammenhängen in der Digitalisierung und speziell in der Verwaltungsdigitalisierung sind Sie aber hoffnungslos verloren.
Sie nennen das Beispiel Estlands. Warum liegt Estland denn so weit vorne?
Lassen Sie uns die Fakten einmal auf den Tisch legen. Estland hat von null aufgebaut. Weil keine Infrastruktur und keine Netze vorhanden waren, konnten sie dort von null weg planen und alles aufbauen. Bei uns war es eine gänzlich andere Lage.
Der Föderalismus, den wir haben, ist in Estland nicht aufzufinden.
In Ihrem Antrag suggerieren Sie, es würde irgendetwas vor die Wand gefahren. Ihr Antrag ist mindestens vier bis sechs Wochen zu alt. In diesen Stunden, in diesen Tagen, so sieht man im Terminkalender des Vermittlungsausschusses, wird schon verhandelt.
Sie kommen mit keinerlei eigenen Vorschlägen. Sie fordern, man möge verhandeln und solle die Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes aufgreifen; das haben sie einmal abgeschrieben. Dann folgt die Aufforderung, man solle Kommunen unterstützen. Spätestens das zeigt, dass Sie sich mit der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen 0,0 auseinandergesetzt haben.
Unser Ziel ist völlig klar. Wir müssen die Dienstleistungen und die Verwaltungsprozesse der 427 Kommunen flächendeckend, medienbruchfrei, aber auch nachhaltig digitalisieren.
Herr Tritschler, unsere Zwischenbilanz kann sich sehen lassen, denn wir kümmern uns seit dem ersten Tag um Verwaltungsdigitalisierung. Wir haben zum Beispiel, wenn Sie es gelesen haben, dank unserer Digitalministerin das Nutzerkonto des Bundes bereits Anfang 2023 eingeführt – eine zentrale Forderung des OZG 2.0.
Was noch gefordert wird vom Bund, haben wir schon umgesetzt.
Das wollen Sie nicht sehen. Das verstehe ich. Das ist aber kein Problem, weil wir Sie für die Digitalisierung nicht brauchen.
Wir treffen unsere Entscheidungen gemeinsam mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden und nicht an ihnen vorbei. Das zeigt zum Beispiel unser Antrag zum Thema „IT-Sicherheit“ oder auch zum Thema „OZG“, was längst gelaufen ist.
Das alles sind Vorschläge, bei denen wir sagen: Kommt an einen Tisch, lasst uns gemeinsam über die Probleme sprechen und beraten, wie wir die Dinge weiter und schneller voranbringen.
Wir wollen die vorhandenen Strukturen und Prozesse nutzen und darauf aufbauen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen das EVA-Prinzip übernommen. Unsere Ministerin kämpft dafür in Berlin. Wir haben den Grundsatz, dass vor Ort funktionierende, laufende Prozesse weiterlaufen sollen. Im Gegensatz zum Bund bieten wir allen Akteuren auch die Zusammenarbeit an; ich denke an den IT-Planungsrat.
Wir haben unsere Haushalte daraufhin ausgerichtet, dass für alle Digitalprojekte genügend Geld zur Verfügung steht.
Weil wir keine Politik auf gut Glück machen, ist unser Handeln auch immer an Ziele und konkrete Maßnahmen gebunden – deswegen der Verweis auf unsere Anträge, in denen konkrete Ideen und Vorschläge niedergeschrieben sind.
Das OZG steht in einem krassen Gegensatz dazu. Die Entscheidung der Länder, den Gesetzentwurf abzulehnen, war folgerichtig. Unsere Bundestagsfraktion, viele Spitzenverbände und nicht zuletzt der Innenausschuss des Bundesrates haben teils erhebliche Bedenken geäußert, zum Beispiel an der vorgesehenen Standardisierung im Top-down-Verfahren ohne die Einbeziehung des IT-Planungsrates, der genau für solche Dinge zuständig sein soll.
Der Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin missachtet die föderale Ordnung. Die Verwaltungsdigitalisierung kann doch logischerweise nur gelingen, wenn der Bund uns Länder mit ins Boot holt.
Die Finanzierung ist nicht geklärt. Der Etat im Digitalisierungsbereich schrumpft von 377 Millionen Euro auf 3,3 Millionen Euro.
Es gibt viele weitere Beispiele. Um aber das Thema abzuschließen: Wir brauchen dringend eine Reformierung des OZG, um die Verwaltungsdigitalisierung weiter voranzubringen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesinnenministerin ist dafür nicht das richtige Werkzeug. Der Vorschlag kam sehr spät, er ist lückenhaft und nicht ausreichend gegenfinanziert.
Wir wissen, dass die digitale Verwaltung natürlich der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft ist. Deswegen arbeiten wir doch im Vermittlungsausschuss konstruktiv miteinander. Unsere Ministerin ist da die Speerspitze. Sie arbeitet auch im Sinne der anderen Bundesländer für gute Ergebnisse. Dafür von dieser Seite Danke schön! Den Antrag der AfD hätte es dafür nicht gebraucht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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