Jörg Blöming zu TOP 16 "Gesetz zu der Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts..."

18.12.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Schutz von jüdischen Einrichtungen ist unsere historische und unsere staatliche Verantwortung.
Deswegen ist es wichtig, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Landesmittel für die Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen um 1,5 Mio. Euro im Jahr 2025 erhöhen.
Denn seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 ist die Zahl der antisemitischen Straftaten deutlich gestiegen.
Deswegen müssen wir handeln und die Voraussetzungen schaffen, dass die jüdischen Einrichtungen bestmöglich  geschützt werden 

Die Sicherheit jüdischen Lebens ist nicht verhandelbar.
Es ist unsere Pflicht als demokratischer Rechtsstaat, sicherzustellen, dass jüdische Gemeinden, Synagogen und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ohne Angst und unter vollem Schutz ihren Alltag gestalten können.

Der Ministerpräsident hat es bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs treffend formuliert:
„Jüdisches Leben in Nordrhein-Westfalen muss sichtbar und sicher sein.“
Dazu tragen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bei.
Wir schaffen die rechtliche Grundlage, um die Landesleistungen für Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen.
Die Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche Sicherheitsleistungen vorgesehen.

Wir setzen mit dem Gesetzentwurf ein starkes Signal.
Wir stehen an der Seite unserer jüdischen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Wir treten Antisemitismus entschieden entgegen
– mit Worten, mit Taten und mit finanzieller Verantwortung.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich zustimmen.