Jonathan Grunwald zu TOP 14 "Schulpflichtverstöße konsequent erfassen und wirksame Prävention ermöglichen"

13.11.2024

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diesmal sind es also die Schulpflichtverstöße, die laut AfD konsequent erfasst werden sollten, um unsere Gesellschaft zu retten. Oder sind es Daten zum Schulabsentismus, zu Krankheitszahlen oder sogar noch ganz andere Ausfallzahlen? Welche Daten nach Meinung der AfD genau zentralistisch erfasst werden sollten, ist nicht ganz eindeutig.
Genauso unklar ist trotz dreier Seiten bedruckten Papiers übrigens, welche präventiven Maßnahmen aus den Daten, wenn sie denn vorlägen, abgeleitet werden sollten.
Wir sind uns sicherlich einig, dass die Schulpflicht eine zwingende Notwendigkeit darstellt, um allen Kindern und gerade Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen den Zugang zu Bildung zu sichern. In unseren Schulen wird schließlich nicht nur der Grundstein für Wissen und ein selbstbestimmtes Leben gelegt, sondern es werden auch Werte vermittelt, das soziale Miteinander gestärkt, der mündige Bürger ausgebildet und schlussendlich das Fundament für eine wehrhafte Demokratie gegossen. Kinder im schulpflichtigen Alter gehören auf die Schulbank und nicht zu Hause vor den Fernseher.

Doch wie so oft verkennt der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion bestehende und bereits wirksame Strukturen und Regelungen. Ihre Forderungen im Antrag sind weder hilfreich noch zielführend. Wir werden ihn daher – Achtung: Spoiler! – ablehnen.
Seien es die Meldung und Verfolgung von Schulpflichtverstößen oder die Kommunikation zwischen Schulträger, Schule, Schüler und bei Bedarf dem Jugendamt – der bestehende Runderlass zur Überwachung der Schulflicht regelt bereits wesentliche Forderungen aus Ihrem Antrag. Auch die Konsultation der Eltern bei unentschuldigten Fehlzeiten ist im Sinne unseres Schulgesetzes im Erlass festgehalten.
Um Verstößen gegen die Schulpflicht entgegenzutreten und sie zu ahnden, stattet die aktuelle Gesetzeslage Schulverwaltungen und Kommunen bereits mit einem umfangreichen Werkzeugkoffer aus. So können, wenn pädagogische und soziale Maßnahmen nicht greifen, Schülerinnen und Schüler dem Unterricht zugeführt und Eltern mit Bußgeldern belegt werden. Auch das Ableisten von Sozialstunden kann eine wirksame Maßnahme sein.
In diesem Kontext ist mir als Christdemokrat ein Grundsatz besonders wichtig: das Prinzip der Subsidiarität und die Orientierung am Einzelfall und nicht an einer zentralistischen Datenerhebung. Wie mit der Zuführung und Reintegration von Kindern und Jugendlichen in den Schulalltag am besten verfahren werden sollte, wissen schließlich unsere Lehrerinnen und die Sozialarbeiter vor Ort am allerbesten.
Ein Mehrwert durch Ihren Antrag lässt sich daher wieder einmal nicht erkennen, zumal eine zentrale Erfassung datenschutzrechtlich nur zulässig wäre, wenn die Daten anonymisiert würden. Mich beschleicht eher der Verdacht, dass es Ihnen mit diesem Antrag einmal mehr darum geht, ein komplexes Thema erneut auf die Migrationsfrage zu reduzieren und damit den Schulen, die oftmals an der Belastungsgrenze arbeiten, noch mehr Sand ins Getriebe zu streuen.
Ob die zentralistische Erfassung von Schulpflichtverstößen und die damit verbundene bürokratische Ausweitung einen tatsächlichen Mehrwert und einen Erkenntnisgewinn erzielen würde, wage ich stark zu bezweifeln.

Unser Ansatz ist daher ein ganz anderer. Statt Bürokratie, Stigmatisierung und Kontrolle konzentrieren wir uns darauf, Schulen zu stärken, indem wir mehr Lehrer in die Schulen bringen. Trotz angespannter öffentlicher Kassen stellen wir so viele Mittel für unsere Kinder und die Bildung bereit wie keine Landesregierung zuvor. Den Bürokratieaufbau überlassen wir gerne Ihnen.
Schwarz-Grün setzt auf Bildung mit klarer Prioritätensetzung im Sinne unserer Kinder und im Sinne der Zukunft unseres Landes. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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