
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
als CDU-Fraktion lehnen wir jegliche Form der Diskriminierung ab. Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist die Richtschnur unseres politischen Handelns.
Als Rechtsstaatspartei stehen wir in der Verantwortung und tragen Sorge dafür, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen sich darauf verlassen können, vom Staat und von den öffentlichen Stellen gleich behandelt zu werden - ohne Ansehen der Person, ihrer Religion, ihrer sozialen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer körperlichen Voraussetzungen und ihrer Herkunft.
Als Christdemokraten arbeiten wir daran, dem verfassungsrechtlichen Gleichhandlungsgebot zur Geltung zu verhelfen. Für uns stehen dabei der Rechtsfrieden, der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat im Fokus. Deshalb haben wir in der Koalitionsvereinbarung erklärt, bestehende Schutzlücken des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ zu schließen.
So sollen künftig die Rechte der Betroffenen durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz gestärkt werden, das derzeit von der Landesregierung in Abstimmung der beteiligten Ressorts erarbeitet wird. In diesem Prozess werden auch die Aufgaben der künftigen Antidiskriminierungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen definiert.
Wir haben uns bereits an die Arbeit gemacht, mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz und der Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle einen weiteren Baustein unseres Koalitionsvertrags umzusetzen.
Der Überweisung in die beteiligten Ausschüsse stimmen wir zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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