Christos Katzidis zu TOP 6 2Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen"

26.03.2025

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

der von uns als Fraktionen eingebrachte Gesetzentwurf für einen unabhängigen Polizeibeauftragten verändert die aktuelle Situation zum bestehenden Polizeibeauftragten in zweierlei Hinsicht.

1.
Die Zuständigkeit des Polizeibeauftragten wird erweitert, auf externe Eingaben außerhalb der Polizei.

2.
Der Polizeibeauftragte wird nicht wie bisher vom Innenminister benannt und im Innenministerium angesiedelt, sondern er wird von uns hier im Parlament gewählt und hier organisatorisch angesiedelt.

Entscheidend bei der organisatorischen Anbindung hier im Landtag ist aber die Abgrenzung zum Petitionsausschuss, die durch eine Dienstanweisung, einen Geschäftsverteilungsplan oder eine Geschäftsordnung noch konkret und klar zu fixieren ist.

Wir sind sehr auf die erste Evaluation Ende 2027 gespannt und wir sind der festen Überzeugung, dass die gute Arbeit unserer nordrhein-westfälischen Polizei dann auch noch einmal unabhängig dokumentiert wird.

Wie gut und unter welchen Belastungen unsere Polizistinnen und Polizisten hier bei uns in Nordrhein-Westfalen arbeiten machen die Entwicklungen in drei Bereichen deutlich:

Erster Bereich die Entwicklung der Einsatzzahlen
Die Anzahl der außenveranlassten Einsätze hat von 2014 und bis zum Jahr 2023 um mehr als 1 Millionen Einsätze zugenommen, 5.292.518 Einsätze.

Das ist eine Zunahme um 25,5 Prozent!

Zweiter Bereich: Die Anzahl der Beschwerden
Die Anzahl der Beschwerden hat sich von 4.204 im Jahr 2014 auf 3.314 im Jahr 2023 reduziert.

Das ist ein Minus von 21,2 Prozent.

Gleiches gilt für die Anzahl der begründeten Beschwerden und teilweise begründeten Beschwerden.
Die Anzahl der begründeten Beschwerden ist um 56,5 % zurückgegangen, auf nur noch 128 Beschwerden.

Und auch die teilweise begründeten Beschwerden haben sich um 38,7 % reduziert, auf nur noch 238 Beschwerden.


Dritter Bereich: Die Anzahl der Widerstände
Die Anzahl der Widerstände gegen unsere Polizisten hat sich von 6.348 Fälle im Jahr 2014 auf 9.922 im Jahr 2023 massiv erhöht.

Das bedeutet eine Steigerung von 3.574 Fällen oder 56,3 %.

Nur die Steigerung der Widerstände alleine ist höher als alle Beschwerden im Jahr 2023 zusammen!
Quintessenz:
Die Anzahl der Einsätze und die Belastung unserer Polizei hat massiv zugenommen.

Die Anzahl der Widerstände gegen unsere Polizisten hat dramatisch zugenommen.

Die Anzahl der Beschwerden über die polizeiliche Einsatzwahrnehmung hat abgenommen.

Wir als CDU-Fraktion sagen DANKE.

DANKE allen Polizisten in Nordrhein-Westfalen für ihren Einsatz für unser Land, für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat, für unsere Freiheit und vor allem für unsere Sicherheit!

Wir sind stolz auf unsere Polizei und froh darüber, dass wir genau so eine rechtsstaatliche, professionelle und bürgerorientierte Polizei haben!

Das wird der Polizeibeauftragte ganz sicher zukünftig auch noch einmal unabhängig dokumentieren.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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