
Sehr geehrte/r Frau / Herr Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Ereignisse Mitte Juli 2021 werden wir nicht vergessen, und natürlich auch nicht die Menschen, die unmittelbar von der Katastrophe betroffen waren. 49 Menschen kamen allein in Nordrhein-Westfalen ums Leben, es kam zu bislang unvorstellbaren Schäden.
Die Flutkatastrophe führte auf der einen Seite zu unendlichem Leid, auf der anderen Seite zeigte sich aber auch die überwältigende Spenden- und Hilfsbereitschaft. Diese hat den großen Zusammenhalt in unserem Land unter Beweis gestellt. Wir sind den unzähligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern unendlich dankbar. Den Helfern in den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem THW, der Polizei und den vielen sog. Spontanhelferinnen und -helfern. Sie haben sich unermüdlich eingesetzt. Ein Einsatz, der sie teils selber in Gefahr brachte und den einige mit dem Leben bezahlten. Dafür gilt allen unser Dank, unser großer Respekt und unser Gedenken.
Ein solches Ereignis muss aufgearbeitet werden. Der Landtag hat hierzu den parlamentarischen Untersuchungsausschuss V in der letzten Legislaturperiode eingerichtet. Dieser fand im Landtagswahlkampf 2022 statt. Er kam aufgrund der Landtagswahl bekanntlich nicht zu einem Abschluss. Folgerichtig wurde diese Arbeit durch den Untersuchungsausschuss II der jetzigen Legislatur fortgesetzt, dessen Abschlussbericht wir nun kurz vor dem 4. Jahrestag der Katastrophe vorlegen.
Ich darf den Kolleginnen und Kollegen des PUA II in dieser Legislaturperiode ausdrücklich für die weitestgehend sachliche und respektvolle Zusammenarbeit danken. Ein bisschen mehr davon hätte ich mir trotz Wahlkampf in der letzten Legislatur auch gewünscht.
Unser großer Dank gilt auch dem Vorsitzenden Kollege Sven Wolf für seine überparteilich und professionelle Leitung des Ausschusses, Frau Quast und Herrn Fölster vom Ausschusssekretariat, allen Referentinnen und Referenten und natürlich auch dem sitzungsdokumentarischen Dienst.
Auch wenn wir zu Verfahrensfrage manchmal unterschiedlicher Meinung waren: Wir haben wir es geschafft, einen von 4 Parteien getragenen Abschlussbericht vorzulegen. Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen dieser Katastrophe ist dies für die betroffenen Menschen ein Signal, dass für diese Parteien nicht der politische Streit, sondern die Verbesserungen in den Katastrophen- und Hochwasserschutz im Vordergrund stehen.
Aus unserer Sicht haben die Untersuchungen in wesentlichen Fragen gezeigt, dass die Landesregierung nach den damals geltenden Verfahrensvorschriften richtig gehandelt hat. Wir konnten keine Hinweise erlangen, dass durch die Landesregierung nicht alle möglichen Maßnahmen zur Bewältigung der Flutkatastrophe getroffen worden sind.
Wir haben in vielen Bereichen gesehen, dass sehr professionell gehandelt wurde. Zeitweise waren über 20.000 Einsatzkräfte gleichzeitig im Einsatz. Das System der überörtlichen Hilfe hat sich bewährt.
Und auch der Wiederaufbau nach der Flut darf als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Über 96% der Anträge zum Wiederaufbau von Privathaushalten waren bereits im letzten Jahr abschließend bearbeitet. Neben den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und den dort Verantwortlichen hat hieran die Landesregierung entscheidenden Anteil. Das Innenministerium sorgte für die Soforthilfe, das Kommunal- und Bauministerium für die Wiederaufbauhilfe. So ist der Wiederaufbau in NRW bereits weit fortgeschritten.
Wir wollen in dem Abschlussbericht daher weiter nach vorne blicken und Handlungsempfehlungen geben, die wir nach fast vier Jahren Ausschusstätigkeit mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständigen zusammengetragen haben.
Viele wichtige Verbesserungen sind schon umgesetzt:
- Schaffung von 100 neue Stellen für den Hochwasserschutz
- Anpassung von Meldewegen
- Einrichtung von digitalen Informations- und Warnportalen.
- Flächendeckende Aufstellung von Einzugsgebiet weiten Hochwasserschutzkonzepten
- Installation weiterer Pegelmessstellen
- Schaffung von 10 zusätzlichen Stellen im Ministerium des Innern, seit dem 01. Juli ist die Landesstelle für den Katastrophenschutz im Ministerium des Innern fest eingerichtet. Hier erfolgt eine Bündelung von Kompetenzen, mit denen im Falle einer Katastrophe Aufgaben zentral aus dem Ministerium des Innern heraus koordiniert werden, um so die Katastrophenschutzbehörden vor Ort aktiv zu unterstützen. U.a. mit einem operativ-taktischer Führungsstab, der lagebezogen aufwachsen wird.
- Massiver Ausbau des Sirenennetzes durch mit ca. 1000 neuen Sirenen
- Konzepts der überörtlichen Hilfe „Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte in NRW.
Viele der Handlungsempfehlungen, die wir im Bericht angeführt haben, sind bereits in der Umsetzung begriffen.
Z.B wird das den Brand- und Katastrophenschutz regelnde BHKG evaluiert und weitere Empfehlungen aufgreifen, die auch schon im 15 Punkte Plan des Innenministeriums aufgeführt sind.
Die Landesregierung berichtet jährlich zu Verbesserungen im Katastrophenschutz, im Hochwasserschutz mit der Umsetzung des 10 Punkte Plans und zum Wiederaufbau.
Daher wird auch der von Albrecht Brömme, u.a. ehemaliger Präsident des THW´s eingebracht Begriff der „Hochwasserdemenz“ auf Nordrhein-Westfalen nicht zutreffen.
Denn wir werden weiterhin den Katastrophen- und Hochwasserschutz auf der Tagesordnung halten und weiter und weiter verbessern.
Hierzu mag auch dieser Abschlussbericht beitragen und dies sind wir den Opfern der Flutkatastrophe im Jahr 2021 schuldig.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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