Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liest man den vorliegenden Antrag der AfD, so könnte man kurz der Versuchung erliegen zu glauben, der AfD ginge es tatsächlich um unsere Kommunen. So stellt die AfD fest, dass die Kommunen durch die Wohngeld-Plus-Reform stark belastet würden und ihren Mehraufwand nicht erstattet bekämen. Die Schlussfolgerung: zusätzliche Mittel für nordrhein-westfälische Kommunen, eine vereinfachte Umsetzung vor Ort und Änderungen am Verwaltungszustellungsgesetz, um die Bescheide digital zustellen zu können. Erstmal unverdächtigt.
Zwei Dinge lassen den geneigten Leser aber aufhorchen. Zum einen der letzte Forderungspunkt. „Der Landtag fordert die Landesregierung auf: sich auf Bundesebene für einen energiepolitischen Kurs einzusetzen, der die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Trendumkehr bei den steigenden Wohngeldzahlen schafft.“
Täglich grüßt das Murmeltier. Ginge es nach Ihnen müsste man nur zurück zur Kohle und zum Öl, dann würde alles gut. Anders lässt sich diese Forderung, in einem Antrag der unsere Kommunen unterstützen soll, nicht erklären.
Und zum anderen wären sie nicht die AfD, würden Sie nicht auch noch versuchen, Migranten verantwortlich zu machen. Hier hilft der Blick in die Pressemitteilung von Herrn Clemens vom 01. Oktober. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Ohne nachhaltiges Umsteuern in der Migrations- und Energiepolitik sowie bei Bauauflagen und Bürokratie wird das Wohngeld allerdings immer weiter ausufern.“ In der Migrationspolitik! Das Wort Kommunen kommt in der Pressemitteilung dagegen übrigens kein einziges Mal vor.
Mal wieder ist ihr Antrag also nichts anderes, als die schöne Verpackung ihrer ewigen Leierkiste.
Dabei ist das Thema Wohngeld-Plus für die Menschen in unserem Land, für den Landeshauhalt und insbesondere die Kommunen tatsächlich relevant. Wie Ministerin Scharrenbach bei Ihrer Einbringung des Haushaltes im Ausschuss betonte, hängt der Aufwuchs im Bereich Wohnen insbesondere mit den Ausgaben für das Wohngeld zusammen. Bezogen 2022 noch rund 164.000 Haushalte Wohngeld, waren es 2024 rund 315.000. Damit im Zusammenhang stehend, stiegen auch die Haushaltsansätze im MHKBD von 217 Millionen in 2022 auf 725 Millionen im kommenden Jahr. Und natürlich ist das gerade in diesen Zeiten ein finanzieller Kraftakt. Für die einkommensschwachen Haushalte in Nordrhein-Westfalen, die keine anderen Transferleistungen beziehen, ist das Wohngeld nach den hohen Preissteigerungen der vergangenen Jahre aber unerlässlich.
Zeitgleich hat sich an der Kritik, hinsichtlich der Belastung der Kommunen, nichts geändert. Wie 2023 mehrfach im Ausschuss und auch zuletzt von Ministerin Scharrenbach in der Presseberichterstattung vorgetragen, hat die kurzfristige Reform, durch eine Verfielfachung des Antragsvolumens bei gleichbleibender Komplexität, zu einer massiven Belastung in den Kommunen geführt.
Schon damals haben wir aber unsere Kommunen und die Menschen in unserem Land nicht im Regen stehen lassen. So wurde Anfang 2023 sichergestellt, dass Menschen die Wohngeld beziehen, weiter Zahlungen erhalten. Dass auch Neuanträge während der erforderlichen IT-Anpassungen durch Vorschusszahlungen und Kurzbescheide möglich waren. Und das das zentrale Wohngeldberechnungsprogramm des Landes bereits ab Mitte März 2023 den Kommunen zur Verfügung stand. Hinzu kam bereits Ende 2022 die Unterstützung für Kommunen bei der Rechtsanwendung und zentrale Angebote zur Öffentlichkeitsarbeit, wie der Wohngeldrechner.
Wenn Sie im letzten Ausschuss aufgepasst hätten, Herr Clemens, dann wüssten Sie, das wir uns damit noch nicht zu frieden geben. Gemeinsam mit den anderen 15 Landesbauministerien drängt Ministerin Scharrenbach weiter auf Vereinfachungen, die unsere Kommunen entlasten.
Ihren Antrag braucht es dafür nicht.

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