Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – in Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist unsere Antwort darauf. Aber wir reagieren nicht nur quantitativ, sondern setzen zugleich auf qualitative Verbesserungen in der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer.
Dieser Gesetzentwurf ist kein politischer Schnellschuss. Er stützt sich auf den umfassenden Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2025, der alle relevanten Akteure einbezogen hat – von Hochschulen über Ausbildungszentren bis hin zu Schulen. Die zentrale Botschaft war klar: Die Lehramtsausbildung muss noch stärker auf die Schulpraxis ausgerichtet werden.
Deshalb verzahnen wir Theorie und Praxis im Bachelorstudium früher und intensiver. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird auf 30 Tage verlängert – fünf Tage mehr, die angehenden Lehrkräften ermöglichen, erste didaktische Konzepte aktiv zu erproben und den Perspektivwechsel von der Schülerin zum Lehrenden bewusst zu vollziehen.
Noch wichtiger: Das Berufsfeldpraktikum findet künftig in der Regel an Schulen statt, nicht mehr außerschulisch. Warum? Weil die Herausforderungen des Schulalltags stetig wachsen und Studierende realitätsnahe Einblicke brauchen. Dieses Praktikum wird im letzten Studienjahr verankert – ein bewusster Zeitpunkt, der eine finale Reflexion ermöglicht: Ist das wirklich mein Weg?
Beim Lehrkräftemangel gibt es besondere Brennpunkte. Einer davon sind die technischen Fachrichtungen an Berufskollegs. Hier ermöglichen wir einen mutigen Modellversuch: Fachhochschulen erhalten die Möglichkeit, eigene Masterabschlüsse für das Lehramt an Berufskollegs zu vergeben.
Warum? Weil wir in Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Bautechnik in Verbindung mit Ingenieurtechnik derzeit keine Studienmöglichkeiten haben. Die Fachhochschulen bringen ihre Stärken ein: praxisnahe Ausbildung, enge Kontakte zur Wirtschaft und technische Expertise. Dieser zeitlich befristete Modellversuch – Einschreibungen bis 2035 – schafft Raum zum Erproben und spricht möglicherweise neue Zielgruppen an.
Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung vollziehen wir einen wichtigen Perspektivwechsel. Das Studium konzentriert sich künftig auf ein Unterrichtsfach statt zwei, neben den weiterhin zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen.
Das ist keine Kürzung, sondern eine Vertiefung! Bisher mussten wir Abstriche bei der fachlichen Tiefe hinnehmen. Künftig kann das eine Fach mit der gleichen Intensität studiert werden wie im Lehramt für Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. Gleichzeitig schaffen wir deutlich mehr Raum für sonderpädagogische Diagnostik und die Förderung von Basiskompetenzen – genau dort, wo die größten Herausforderungen liegen.
Wir öffnen Türen an mehreren Stellen: Für Kunst, Musik und Sport erhalten Hochschulen mehr Entscheidungsspielräume bei Zugangsvoraussetzungen – differenziert nach Lehrämtern, aber ohne unnötige Hürden.
Besonders wichtig: Für Absolventinnen und Absolventen lehramtsfremder Studiengänge schaffen wir mit Ein-Fach-Formaten im Seiteneinstieg breitere Zugangsmöglichkeiten. Dieser Schritt hat einen doppelten Effekt: Er erleichtert deutschen Fachkräften den Quereinstieg und vereinfacht die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse erheblich.
Die berufsbegleitende Ausbildung VOBASOF zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung hat sich bewährt. Lehrkräfte mit anderen Lehramtsbefähigungen können sich so qualifizieren, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen. Deshalb verlängern wir die Ermächtigungsgrundlage bis 2032 – ein wichtiger Beitrag zur Bedarfsdeckung.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein durchdachtes Gesamtpaket. Wir stärken die Verzahnung von Theorie und Praxis, eröffnen innovative Wege in den Beruf, vertiefen die fachliche Qualität im sonderpädagogischen Bereich und schaffen mehr Flexibilität und Durchlässigkeit.
All das tun wir mit einem klaren Ziel: künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf die Herausforderungen ihres Berufs vorzubereiten. Denn am Ende geht es um unsere Kinder und Jugendlichen, die jeden Tag in unseren Schulen sitzen. Sie verdienen qualifizierte, motivierte und gut ausgebildete Lehrkräfte, die sie nicht nur unterrichten, sondern auch begleiten, fördern und inspirieren.
Mit diesem Gesetz legen wir dafür ein solides Fundament.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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