Jens Kamieth
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der Antrag der Freien Demokraten zum begleiteten Fahren ab 16 greift Themen auf, die viele junge Menschen und deren Familien unmittelbar betreffen:
Mobilität, Teilhabe und Selbstständigkeit.
Gerade auch im ländlichen Raum.
Das sind berechtigte Anliegen.
Denn für viele Jugendliche entscheidet der Führerschein mit darüber, ob Ausbildung, Ehrenamt oder Nebenjob überhaupt erreichbar sind.
Mobilität ist kein Luxus. Sie ist in vielen Fällen Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse.
Gleichzeitig gilt: Verkehrspolitik ist immer auch Sicherheitspolitik.
Und sie ist Verantwortungspolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das begleitete Fahren ab 17 hat sich ohne Zweifel bewährt.
Studien zeigen deutlich: Wer früh unter Anleitung Fahrpraxis sammelt, fährt später sicherer. Geringere Unfallquoten, mehr Routine, mehr Verantwortungsbewusstsein – das sind überzeugende Argumente.
Deshalb ist es richtig, über eine Weiterentwicklung nachzudenken.
Auch der Blick in andere Bundesländer und auf frühere Initiativen zeigt: Diese Debatte ist nicht neu, sie wird differenziert und sie wird parteiübergreifend geführt.
Aber – und das gehört zur Ehrlichkeit dazu – das Land Nordrhein-Westfalen kann hier nicht einfach allein entscheiden.
Die Altersgrenzen für den Führerscheinerwerb sind europarechtlich geregelt.
Wer das ändern will, muss den Weg über Bund und Europa gehen.
Das verschweigt auch der vorliegende Antrag nicht.
Deshalb sage ich klar: Ja, wir können diesen Impuls ernst nehmen, wir können ihn konstruktiv begleiten – aber wir sollten bitte nicht so tun, als läge der Hebel allein hier im Landtag.
Meine Damen und Herren,
für uns als CDU ist bei dieser Debatte noch ein zweiter Punkt zentral. Und dieser Punkt geht über Verkehrspolitik hinaus.
Es geht ordnungspolitisch um das Verhältnis von Freiheit und Verantwortung.
Wir erleben derzeit viele Diskussionen darüber, Jugendlichen früher mehr Rechte einzuräumen: Wahlrecht ab 16, politische Beteiligung, neue Mitbestimmungsformate. Das ist legitim und wichtig.
Aber – und das sage ich ganz klar und deutlich: Freiheit ist keine Einbahnstraße. Sie funktioniert nur zusammen mit Verantwortung.
Wenn wir also darüber sprechen, jungen Menschen früher das Autofahren zu ermöglichen, dann müssen wir auch ehrlich darüber reden, was wir ihnen zugleich an Verantwortung zutrauen – und zumuten.
Im Straßenverkehr.
Im gesellschaftlichen Miteinander.
Und ja, auch im Umgang mit Regeln und Konsequenzen.
Kindheit und Jugend sind Schutzräume.
Das ist richtig und bleibt richtig.
Aber Schutzräume dürfen nicht mit Verantwortungslosigkeit verwechselt werden.
Gerade vor dem Hintergrund aktueller Debatten über Jugendkriminalität und Regelakzeptanz sollten wir diese Fragen nicht voneinander trennen, sondern gemeinsam betrachten.
Das ist kein Misstrauen gegenüber jungen Menschen. Nein: Das ist Respekt vor ihrer wachsenden Eigenständigkeit.
Meine Damen und Herren,
Der vorliegende Antrag wird in den Ausschuss überwiesen.
Das ist sinnvoll.
Dort sollten wir ihn sachlich prüfen:
– unter verkehrssicherheitsrelevanten Gesichtspunkten,
– unter Berücksichtigung der europäischen Rechtslage,
– und im Zusammenspiel mit laufenden Reformüberlegungen zur Fahrschulausbildung und zu den Kosten des Führerscheinerwerbs.
Gerade bei den stark gestiegenen Kosten und langen Wartezeiten liegt ein großes praktisches Problem, das viele Familien belastet.
Hier setzt die Bundesregierung bereits an – und hier sollte auch das Land konstruktiv mitarbeiten, statt parallel neue Initiativen anzukündigen.
Unser Maßstab bleibt dabei klar:
Mehr Mobilität – ja.
Mehr Sicherheit – unbedingt.
Und das immer mit dem Bewusstsein, dass Freiheit und Verantwortung zusammengehören.
Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
Ich freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss.
Vielen Dank!

Empfehlen Sie uns!