Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein funktionierendes Rechts- und Justizsystem ist ohne Zweifel die Basis für eine stabile und wehrhafte Demokratie. Der Rechtsstaat sorgt für Ordnung, inneren Frieden und Sicherheit. Und er schafft Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens und seiner Institutionen.
Hierüber sind sich auch – davon gehe ich zumindest aus – alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus einig.
Der vorliegende Antrag ist jedoch kein qualitativer Beitrag zur Stärkung unseres Rechts- und Justizsystems.
Er bietet keine neuen Erkenntnisse zu den diversen angerisse-nen Themenfeldern. Er stellt ein Sammelsurium, einen eher oberflächlichen „Streifzug quer durch den Gemüsegarten“ der Justizpolitik dar, der in keiner seiner Forderungen über die Problembeschreibung hinaus wirklich konkret wird –
nicht inhaltlich und noch viel weniger bei der Frage, wo denn das ganze Geld für mehr Stellen, bessere Besoldung, mehr Referendare, Investitionen in KI und Digitalisierung kommen soll. Das wird komplett verschwiegen.
Und er ignoriert konsequent alles, was die Landesregierung bereits jetzt in den angesprochenen Bereichen leistet.
Zu den einzelnen Kritikpunkten im Antrag:
Allein in den Jahren 2018 bis 2026 hat das Land insgesamt über 3.600 neue Planstellen und Stellen in der Justiz geschaf-fen. Mit dem aktuellen Haushalt wurden – trotz angespannter Finanzlage – 96 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften und 48 Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet.
Die Anzahl der justizeigenen Ausbildungsmöglichkeiten wurde deutlich erhöht, die Bemühungen bei der Nachwuchsgewin-nung nachhaltig verstärkt.
Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Wartezeit zwi-schen dem ersten Staatsexamen und dem Beginn der Refe-rendarzeit möglichst gering zu halten. Deshalb werden 2026 auch wieder deutlich mehr Rechtsreferendarinnen und -referendare eingestellt.
Und im Gegensatz zur FDP, die in ihrem Antrag eine „Landes-kinderregelung“ fordert, respektiert die Landesregierung die freie Entscheidung junger Menschen bei der Wahl ihres Studi-enortes und bei der Wahl ihres Referendarplatzes und nimmt auch gerne Referendare aus anderen Bundesländern auf.
Hinsichtlich ihrer Forderung nach besserer Bezahlung beruft sich die FDP in ihrem Antrag auf den EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025.
In den Vorjahren hatte der Bericht, auf den auch seinerzeit die FDP und Herr Dr. Pfeil immer wieder Bezug genommen hatten, die Behauptung aufgestellt, die Besoldung der deutschen Rich-ter und Staatsanwälte wäre rechtsstaatswidrig niedrig.
Diese Kritik beruhte allerdings auf einem Vergleich der Brutto-Bezüge von Richtern und Staatsanwälten auf der einen Seite und dem Brutto-Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern auf der anderen Seite und ließ vollkommen unberücksichtigt, dass Richter und Staatsanwälte keine Sozialversicherungsbei-träge bezahlen.
Nachdem das gegenüber der EU-Kommission klargestellt wur-de, findet sich im Rechtsstaatsbericht 2025 auch keine solche Kritik an der Besoldung mehr,
lediglich eine abstrakte Empfehlung an den Bund zur Aufsto-ckung von Ressourcen im Justizsystem. Ein Auftrag an das Land NRW ist in dem Bericht überhaupt nicht enthalten.
Ich finde, dies klarzustellen gehört ebenfalls zur Fairness in der politischen Debatte.
Zu den in den letzten beiden Unterabschnitten des Antrags zu-sammengefassten, nicht wirklich zusammengehörenden Kritik-punkten möchte ich nur kursorisch folgende Anmerkungen machen:
Der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz in der Fläche wird durch die 129 Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen weiter un-eingeschränkt gewährleistet.
Und was den flächendeckenden niedrigschwelligen Zugang zu Rechtsberatung und vorgerichtlichem Rechtsschutz angeht, möchte ich auf die Anwaltlichen Beratungsstellen verweisen, die zusammen mit den Anwaltsvereinen eingerichtet wurden. Sie bieten Bürgern mit geringem Einkommen schnelle, kosten-lose Rechtsberatung.
Das Angebot wird stark nachgefragt und soll intensiv ausge-baut werden.
Und nicht zuletzt wird auch die Juristenausbildung in Nord-rhein-Westfalen zukunftsorientiert fortentwickelt und reformiert.
Nennen darf ich in diesem Zusammenhang die Einführung der E-Klausur, die Einrichtung einer Lernplattform für Referendare oder den Online-Klausurenkurs.
Bei der kontinuierlichen Evaluierung der Juristenausbildung stehen gerade die durch KI eingetretenen und weiter zu erwar-tenden Veränderungen für die Art und Weise der Ausbildung, für den Ausbildungsstoff und für die Prüfungsmethoden im Mit-telpunkt.
Fazit:
Die Landesregierung ist in den im Antrag aufgeführten Prob-lemfeldern bereits aktiv – mit konkreten Maßnahmen, Schritt für Schritt und im Rahmen verantwortlicher Haushaltsführung.
Der FDP-Antrag erschöpft sich demgegenüber in einer Litanei von Beschwerden und einem inhaltlich eher nebulösen „Wünsch Dir was“-Katalog.
Die Vielzahl der angerissenen Handlungsoptionen wird nir-gendwo konkretisiert. Insbesondere erfahren wir mit keinem Wort, woher denn die Finanzmittel für mehr Personal, bessere Besoldung, mehr Investitionen in Digitalisierung und KI etc. kommen sollen.
Die CDU-Fraktion lehnt den Inhalt des Antrags daher ab, einer Überweisung in den Rechtsausschuss stimmen wir aber selbstverständlich zu.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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