Jörg Blöming zu TOP 19 "Gesetz zur Änderung des Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Land Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz.:"

28.01.2026

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit leisten viele Menschen in Gremien und Beiräten einen wichtigen Beitrag für die Mitbestimmung.
Sie sorgen dafür, dass verschiedene Perspektiven eingebracht werden.
Das trägt zu einem differenzierten Meinungsbild und damit zu guten Ergebnissen bei.
Denken Sie etwa an den Landesintegrationsrat.
Dort engagieren sich Menschen ehrenamtlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
– das ist ein unverzichtbarer Beitrag. 

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein angemessener und ausgewogener Beitrag zur Stärkung und Wertschätzung der Arbeit dieser ehrenamtlichen Ausschussmitglieder.

Dieser Entwurf bringt auf den Punkt, worum es uns geht: um
- Respekt,
- Anerkennung
und
- verlässliche Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Engagierte in unseren Ausschüssen und Beiräten.

Mit dem Entwurf passen wir bestehende Regeln an, stellen sie in die Zeit und machen notwendige Anpassungen.
Der Gesetzentwurf trägt den Änderungen im Landesreisekostengesetz Rechnung.
Außerdem ist er ein Beitrag zur Entbürokratisierung, da statische Verweise durch dynamische Verweise ersetzt wurden. Das erleichtert das Arbeiten und sorgt dafür, dass Änderungen automatisch nachvollzogen werden.
Damit sorgen wir für Rechtssicherheit in der Verwaltung – und vor allem für Fairness gegenüber den Ehrenamtlichen.

In der Praxis heißt das: Wir stärken die Mitbestimmung der ehrenamtlichen Mitglieder in unseren Ausschüssen.
Ein Beispiel dafür ist auch die künftige Übernahme von notwendigen Parkkosten.
Diese Anpassungen sind kein Detail, sondern ein deutliches Signal:
Ehrenamt soll möglich bleiben – unabhängig vom Geldbeutel.

Daher werden wir dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen.