Claudia Schlottmann zu TOP 3„Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz)“

19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Sprache ist der Schlüssel. Der Schlüssel zu Wissen, zu Teilhabe, zu Chancen. Und wer diesen Schlüssel nicht besitzt, wenn er die Schultür zum ersten Mal öffnet, der steht vor einer Tür, die für ihn schwerer aufzugehen droht als für andere. Im schlimmsten Fall bleibt diese Tür sogar verschlossen.

33,1 Prozent – fast jedes dritte Kind in unserem Land zeigt bei der Schuleingangsuntersuchung Auffälligkeiten im Bereich der Sprachkompetenz. Das ist keine Zahl, die wir achselzuckend zur Kenntnis nehmen dürfen. Das ist ein Auftrag. Und genau diesem Auftrag stellen wir uns heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz – das 18. Schulrechtsänderungsgesetz – ist ein mutiger, notwendiger und richtiger Schritt. Er schließt eine Lücke, die wir viel zu lange haben bestehen lassen.

Meine Damen und Herren, was haben wir bisher getan? Wir haben bei der Schulanmeldung festgestellt, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. War dies nicht der Fall, gab es eine Empfehlung für einen vorschulischen Sprachförderkurs. Eine Sollvorschrift. Keine Verpflichtung.
Doch ohne Verpflichtung und Behebung dieser sprachlichen Defizite, können wir nicht weiter machen.

Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Verbindlichkeit. Kinder, bei denen festgestellt wird, dass sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, werden künftig verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung eine sogenannte ABC-Klasse zu besuchen – einen schulischen Vorkurs zur Förderung der Sprachkompetenz.
Denn Chancengleichheit beginnt nicht mit dem ersten Schultag. Sie beginnt vorher. Sie beginnt jetzt.

Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Frühzeitige, gezielte Sprachförderung wirkt. Sie wirkt nicht nur kurzfristig – sie wirkt langfristig auf die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Kindern. Kinder, die mit soliden Deutschkenntnissen in die Schule kommen, lernen leichter lesen, rechnen, verstehen. Sie nehmen am sozialen Leben der Klasse teil. Sie werden nicht von Anfang an abgehängt.

Und genau deshalb ist auch die zweite Neuregelung dieses Gesetzes so wichtig: die Möglichkeit der Schulleiterin oder des Schulleiters, schon bei der Aufnahme die Entscheidung zu treffen, dass ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft. Nicht als Makel, nicht als Strafe – sondern als maßgeschneiderte Förderung. Als Investition in dieses Kind. Und diese Entscheidung wird regelmäßig überprüft, spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres. Flexibilität und Verbindlichkeit gehen hier Hand in Hand.

Natürlich kostet ein solches Vorhaben Geld. Die finanziellen Aufwendungen – für Lehrerstellen, Räumlichkeiten, digitale Ausstattung und Schülerbeförderung – sind beträchtlich und werden mit den Jahren weiterwachsen. Die Landesregierung hat diese Mittel fest in ihre Finanzplanung aufgenommen. Natürlich reden wir von einigen Investitionen. Aber ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was kostet es uns, wenn wir es nicht tun? Was kostet es, wenn Kinder die Schule verlassen, ohne lesen und schreiben zu können? Was kostet es die Gesellschaft, wenn Bildungsungleichheiten sich verfestigen, wenn junge Menschen ohne Abschluss und ohne Perspektive aufwachsen?
Die Kosten der Untätigkeit sind höher als die Kosten des Handelns. Das war immer so. Und das wissen wir auch.

Ausdrücklich begrüßenswert ist auch, dass der Gesetzentwurf das Konnexitätsprinzip ernst nimmt: Die Belastungen für die kommunalen Schulträger sollen in einem gesonderten Belastungsausgleichsgesetz geregelt werden. Und das zeigt, dass diese Landesregierung die Kommunen als Partner versteht – nicht als Ausführungsorgane, denen man einfach Aufgaben übergibt.

Meine Damen und Herren, Bildung ist das größte Versprechen, das ein Gemeinwesen seinen Kindern geben kann. Das Versprechen: Egal, woher du kommst, egal welche Sprache zuhause gesprochen wird – wir geben dir die Werkzeuge, die du brauchst, um deinen eigenen Weg zu gehen.

Dieses Versprechen lösen wir mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz ein. Nicht vollständig – denn Bildungsgerechtigkeit ist eine dauerhafte Aufgabe, keine einmalige Gesetzesänderung. Aber wir machen einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. Einen Schritt, der für die Kinder zählt, die im Schuljahr 2028/2029 zum ersten Mal eine ABC-Klasse besuchen werden. Einen Schritt, der zählt für Kinder, die sonst mit einem Rucksack voller Benachteiligungen in ihre Schullaufbahn gestartet wären.
Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Für die Kinder in Nordrhein-Westfalen.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.