Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin /
sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zwischen politischem Anspruch und praktischer Wirkung liegt die Qualität der gesetzlichen Ausgestaltung.
Diese Qualität schärfen wir heute mit unserem Änderungsantrag.
Im Kern geht es um eine gezielte Nachsteuerung des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur.
Wer Investitionen ermöglichen will, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten,
dass sie auch wirken.
Entscheidend sind zwei Punkte:
Zum einen setzen wir das größte Investitionspaket in der Geschichte unseres Landes noch besser um.
Zum anderen zeigt die kommunalfreundlichste Koalition:
Wir reagieren unmittelbar auf die Bedürfnisse unserer Kommunen.
Denn: Kreise, Städte sowie Gemeinden stehen vor der Herausforderung,
dringend notwendige Investitionen umzusetzen und stoßen dabei aber immer wieder auf unnötige Hürden.
Genau hier setzen wir an:
Wir schaffen Klarheit, vereinfachen Verfahren und stärken die kommunale Handlungsfähigkeit.
Ein zentraler Punkt ist die Frage der Mittelverwendung:
Mit § 4a schaffen wir eine eindeutige gesetzliche Grundlage, dass Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan
für kommunale Eigenanteile eingesetzt werden können – vollständig und rechtssicher.
Das ist mehr als eine technische Ergänzung.
Es ist eine notwendige Präzisierung in einem komplexen Fördergefüge aus Bundes- und Landesmitteln mit unterschiedlichen Regelungen.
Wenn wir wollen, dass Investitionen stattfinden, dürfen diese Strukturen nicht zum Hemmnis werden.
Deshalb treffen wir eine klare Entscheidung:
Diese Mittel können wie eigene Haushaltsmittel eingesetzt werden.
Abweichende Regelungen treten dahinter zurück.
Das ist Normenklarheit – und ein klares Signal an die Kommunen:
Dieses Gesetz ist nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht.
Ein weiterer Punkt betrifft die Praxis:
Mit der Aufhebung des bisherigen Absatzes 3 reagieren wir auf den Fortgang der Umsetzung.
Das digitale Förderportal ist freigeschaltet.
Eine Übergangsregelung ist nicht mehr erforderlich. Wir vereinfachen, bevor es unnötig komplex wird.
Regelungen gelten so lange, wie sie gebraucht werden – und nicht länger.
Hinzu kommen klare Vorgaben zur Publizität:
Die Gestaltungsleitlinie wird verbindlich. Das schafft Einheitlichkeit, vermeidet Unsicherheiten und
macht sichtbar, wo investiert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Nordrhein-Westfalen-Plan ist außergewöhnlich:
über 31 Milliarden Euro Investitionen, davon mehr als zwei Drittel für die Kommunen.
Seine eigentliche Stärke liegt jedoch in der Struktur:
in langfristiger Planungssicherheit, in der Verbindung von Flexibilität und Steuerungsfähigkeit und
im Vertrauen in die kommunale Verantwortung.
Gerade deshalb kommt es auf die Details an.
Große Programme scheitern selten an der Idee – sondern an der Umsetzung.
Dieser Änderungsantrag stellt sicher, dass genau das nicht geschieht.
Er schafft Klarheit, vermeidet Reibungsverluste und stärkt die Handlungsfähigkeit vor Ort.
Denn entscheidend ist:
Politische Zielsetzungen müssen so ausgestaltet sein, dass sie in der Praxis tragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der politische Wille ist formuliert – seine rechtliche Umsetzung muss ihm Wirksamkeit verleihen.
Das ist die Aufgabe guter Gesetzgebung.
Oder, um es mit einem oft zitierten Satz zu sagen:
Man muss die Dinge so einfach wie möglich machen – aber nicht einfacher.
Genau darum geht es:
Wir machen ein gutes Gesetz besser – und sorgen dafür, dass das größte Investitionsprogramm unseres Landes
seine Wirkung entfalten kann.
Sachlich. Rechtssicher. Kommunalfreundlich.
Im Sinne unserer Kommunen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung.
Vielen Dank.

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