Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
„Archive sind das Gedächtnis der Gesellschaft. Ohne Archive gäbe es keine Geschichte – und ohne Geschichte keine Identität.“ Dieses Zitat des französischen Historikers Pierre Nora bringt die Bedeutung von Archiven prägnant auf den Punkt.
Auch wenn der Tagesordnungspunkt auf den ersten Blick dröge erscheint, geht es bei der Novellierung unseres Archivgesetzes um die Grundlagen unseres demokratischen Gedächtnisses. Archive sind keine Depots von gestern, sondern zentrale Institutionen für Rechtsstaat, Wissenschaft und Kultur. Sie ermöglichen Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln, historische Aufarbeitung von Unrecht und eine lebendige Erinnerungskultur.
Mehr als zehn Jahre nach der letzten Novelle ist es notwendig, das Archivgesetz an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen – vor allem an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und an das Kulturgesetzbuch. Mit der Reform schaffen wir Klarheit, stärken die Archive und machen sie handlungsfähig für die Zukunft.
Erstens geht es um den Datenschutz. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält Vorgaben, die, würden sie ohne Differenzierung auf Archive angewendet, ihre Arbeit massiv erschweren würden. Forschung, Presse, genealogische und historische Recherchen – all das wäre in der Praxis bedroht. Die DSGVO eröffnet aber ausdrücklich die Möglichkeit, für den Archivbereich maßgeschneiderte Regeln zu treffen. Diesen Gestaltungsspielraum nutzen wir.
Wir regeln klar, wann und wie personenbezogene Daten archiviert und verarbeitet werden dürfen, und stellen fest, dass bestimmte Rechte wie das Recht auf Datenübertragbarkeit im Archivkontext nicht sinnvoll anwendbar sind. Damit verbinden wir zwei Ziele: Wir sichern die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durch klare Regeln und hohe Standards in den Archiven. Und wir erhalten gleichzeitig deren Funktionsfähigkeit, damit sie ihren Kernauftrag – das Bewahren, Erschließen und Zugänglichmachen von Unterlagen – erfüllen können. Das ist kein Abbau von Datenschutz, sondern eine verantwortliche Ausbalancierung von Informations-, Forschungs- und Persönlichkeitsrechten.
Zweitens regeln wir den Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten, etwa aus der Zeit des Nationalsozialismus. Gerade diese Unterlagen sind für die Dokumentation und rechtliche Bewertung von Unrecht von großer Bedeutung. Sie dürfen nicht verloren gehen, zugleich stellt ihre Archivierung einen schweren Grundrechtseingriff dar und bedarf daher einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Die Novelle schafft diese Grundlage: Sie stellt sicher, dass Beweise für Unrecht dauerhaft gesichert werden und Opfer, Angehörige sowie Forscher Zugang behalten. Das ist Ausdruck unserer historischen Verantwortung. Ein demokratischer Staat darf die Spuren von Unrecht nicht verwischen, er muss sie nachvollziehbar dokumentieren.
Drittens gleichen wir das Archivgesetz mit dem Kulturgesetzbuch ab. Dort sind Archive als Einrichtungen des kulturellen Gedächtnisses und damit als Kultureinrichtungen verankert, während das Archivgesetz die hoheitlichen Aufgaben regelt. Durch wechselseitige Verweise und begriffliche Harmonisierung stellen wir sicher, dass öffentliche Archive an den Handlungs- und Fördermöglichkeiten teilnehmen, die anderen Kultureinrichtungen offenstehen. Praktisch bedeutet das: mehr Sichtbarkeit in der Kulturlandschaft, bessere Bedingungen für kulturelle Bildung und digitale Vermittlung. Wer Kulturpolitik ernst nimmt, muss Archive als Orte des kollektiven Gedächtnisses und der Demokratiebildung begreifen.
Viertens stärken wir die Unabhängigkeit und fachliche Weisungsfreiheit des Landesarchivs. Archive müssen frei von politischen und verwaltungsinternen Einflussnahmen entscheiden können, welche Unterlagen dauerhaft übernommen werden. Nur dann ist die Überlieferung vollständig, unparteiisch und glaubwürdig. Mit der Novelle bekräftigen wir das Prinzip fachlicher Selbstständigkeit und professioneller Standards. Das strahlt auf die kommunalen und viele privaten Archive aus, die das Gesetz entsprechend anwenden und sich an diesen Standards orientieren. Gleichzeitig schaffen wir zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Praxis – von der analogen Akte bis zur digitalen Langzeitarchivierung.
Meine Damen und Herren,
anders als man denkt, sind Archive und die Archivszene nicht verstaubt. Die Anhörung zum Archivgesetz hat gezeigt: Die sachverständigen Archivare aus dem gesamten Bundesgebiet erfüllen ihre Aufgabe mit hoher Kompetenz, Verantwortung und spürbarer Begeisterung. Laut den Sachverständigen ist NRW mit dem novellierten Archivgesetz im Bundesgebiet Vorreiter. Zudem habe ich selten eine so einvernehmliche Anhörung erlebt; die Resonanz auf den Entwurf war ausnahmslos positiv.
Deshalb werbe ich ausdrücklich um Ihre Zustimmung und bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kultur- und Wissenschaftsministerium für die engagierte Arbeit bei der Überarbeitung und Anpassung des Gesetzesentwurfs.
Vielen Dank.

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