Jörg Blöming zu TOP TOP 26 "Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen"

15.07.2026

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir beraten heute ein Gesetz, das für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung ist.
Für unsere Beamtinnen und Beamten, für Richterinnen und Richter, für Anwärterinnen und Anwärter und nicht zuletzt für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Es geht um  Dienst- und Versorgungsbezüge.
Aber es geht auch um Wertschätzung.
Es geht um Verlässlichkeit.

Und nicht zuletzt geht es um die Frage, ob das Land Nordrhein-Westfalen
seiner Verantwortung gerecht wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir darauf eine klare Antwort:
Ja, das Land steht zu seinen Beschäftigten.

Die Landesregierung überträgt das Tarifergebnis der Länder zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich.
Das bedeutet konkret: Rückwirkend zum 1. April 2026 steigt die Grundbesoldung um 3,36 Prozent.
Sie steigt damit mindestens um 100 Euro monatlich.
Genauso wie auch bei den Tarifbeschäftigten.

Weitere Anpassungen folgen 2027 und 2028.
Von dieser Entwicklung partizipieren selbstverständlich auch unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Und nicht zuletzt profitieren auch die Anwärterinnen und Anwärter von vorgesehenen Erhöhungen.

Meine Damen und Herren,
das ist keine Selbstverständlichkeit. Insbesondere bei einer so herausfordernden Haushaltlage. Denn die 1:1-Übertragung führt zu Mehrausgaben im Landeshaushalt in Höhe von
- rund 0,7 Mrd. Euro im Jahr 2026
- etwa 1,5 Mrd. Euro  im Jahr 2027 und
- rund 1,9 Mrd. Euro ab dem Jahr 2028.

Hinzu kommen weitere jährliche Mehrkosten im Schulleitungsbereich von etwa 1,6 Mio. Euro.
Und dennoch ist die Entscheidung richtig und wichtig!

Die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses ist Ausdruck einer Politik, die auf Wertschätzung und Verlässlichkeit setzt.
Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2017 werden die Tarifabschlüsse
konsequent und vollständig auf den Beamtenbereich übertragen.

Wer im öffentlichen Dienst Verantwortung übernimmt, muss darauf vertrauen können, dass sich Leistung und Engagement auch in einer angemessenen Besoldung widerspiegeln.

Deswegen überrascht es auch nicht, dass der Gesetzentwurf bei den Sachverständigen auf breite Unterstützung getroffen ist.
Die kommunalen Spitzenverbände, der DBB NRW und auch der DGB NRW
haben die schnelle und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses
ausdrücklich begrüßt.

Ebenfalls begrüßt wurde die Trennung der Besoldung von strukturellen Fragen.
Diese sollen in einem zweiten Schritt behandelt werden.
Doch die Besoldung allein macht noch keinen attraktiven Arbeitgeber aus.
Es braucht auch gute und moderne Rahmenbedingungen.
Einen weiteren wichtigen Beitrag dazu leistet der Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes, der heute  eingebracht wurde.

Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Land, den Gewerkschaften und Verbänden.
Er stärkt den Öffentlichen Dienst mit einem ganzheitlichen Ansatz:
- Ein attraktives Lebensarbeitszeitkonto,
- die Modernisierung des Zulagenwesens,
- mehr Flexibilität im Berufsverlauf,
- mehr digitale Verfahren
- und der Abbau von Bürokratie.
Um nur einige Punkte zu nennen.

Das Modernisierungsgesetz und das Besoldungsgesetz verfolgen also dasselbe Ziel: den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen attraktiv, leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Beamtinnen und Beamten sorgen jeden Tag dafür, dass dieser Staat funktioniert.
Sie sorgen für Sicherheit auf unseren Straßen, sie arbeiten in den Finanzämtern, Gerichten, Ministerien und in vielen anderen Bereichen.
Sie verdienen Respekt.
Sie verdienen Verlässlichkeit.
Und sie verdienen eine faire Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Genau dafür steht dieser Gesetzentwurf.
Deshalb werden wir ihm mit voller Überzeugung zustimmen.