Sehr geehrter Herr Präsident / sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eltern geben ihre Kinder jeden Tag ein Stück weit in die Obhut anderer – in der Schule, beim Sport, bei der Nachhilfe, in der Musikschule oder auf einer Ferienfreizeit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder dort gut aufgehoben und bestmöglich geschützt sind. Dieses Vertrauen braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Kinderschutz darf deshalb nicht davon abhängen, in welchem organisatorischen oder rechtlichen Rahmen ein Angebot stattfindet. Kinderschutz darf deshalb niemals davon abhängen, wer ein Angebot organisiert. Genau an diesem Punkt setzt unser Antrag an.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren ein dichtes und leistungsfähiges System des Kinderschutzes aufgebaut. Wir haben nach den schrecklichen Fällen von Lügde Konsequenzen gezogen, Strukturen verändert, Standards geschaffen und Institutionen gestärkt. Und wir haben vor allem eines gelernt: Kinderschutz darf nicht erst beginnen, wenn etwas passiert ist. Er muss präventiv gedacht werden.
Deshalb war es richtig, dass sich die Kinderschutzkommission mit einem Bereich beschäftigt hat, der bisher deutlich weniger im Fokus stand: mit kommerziellen Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Das von der Kommission in Auftrag gegebene Gutachten liefert uns dafür eine wissenschaftlich fundierte Grundlage. Seine zentrale Erkenntnis ist deutlich: Kommerzielle Angebote sind längst selbstverständlicher Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Für diesen sehr heterogenen Bereich bestehen bislang keine flächendeckenden und einheitlichen Vorgaben zum Kinderschutz. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass kommerzielle Anbieter ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.
Viele tun das sehr engagiert. Sie haben eigene Schutzkonzepte entwickelt, schulen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen Ansprechpartner für Kinder und Eltern. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Zugleich sollte guter Kinderschutz nicht allein vom jeweiligen Konzept eines einzelnen Anbieters abhängen. Unser Ziel muss deshalb sein, einen verlässlichen Rahmen zu entwickeln, der Orientierung schafft und zugleich der Vielfalt der Angebote gerecht wird. Kinderschutz darf keine freiwillige Zusatzleistung sein. Genau an diesem Punkt müssen wir weiterkommen.
Entscheidend ist dabei, dort verbindliche Standards zu setzen, wo sie für den Schutz von Kindern sorgen und nicht mehr Bürokratie zu erzeugen. Ein kleiner Nachhilfeanbieter ist etwas anderes als ein großer Veranstalter von Jugendreisen. Eine Musikschule hat andere Strukturen als ein kommerzielles Sport- oder Freizeitangebot. Wir brauchen Standards, die verbindlich genug sind, um Kinder wirksam zu schützen, und zugleich so praxistauglich, dass sie in der Wirklichkeit funktionieren. Das Gutachten zeigt uns dafür verschiedene rechtliche Wege auf.
Wir wollen deshalb prüfen, ob Regelungen im Landeskinderschutzgesetz sinnvoll sind, ob wir eine Initiative auf Bundesebene brauchen oder ob auch das Gewerberecht einen geeigneten Ansatzpunkt bietet. Wir prüfen sorgfältig den besten Weg dorthin.
Aber: Rechtliche Vorgaben allein gewährleisten allerdings noch keinen wirksamen Kinderschutz. Ein Schutzkonzept entfaltet seinen Wert nicht dadurch, dass es irgendwo in einem Ordner steht. Entscheidend ist, dass Menschen wissen, was sie tun müssen, dass Verantwortlichkeiten geklärt sind und dass Kinder wissen, an wen sie sich wenden können. Ein wesentlicher Baustein unseres Antrags ist deshalb die Beratung.
Anbieter, die ihre Kinderschutzstrukturen weiterentwickeln oder Schutzkonzepte etablieren wollen, brauchen dafür geeignete fachliche Ansprechpartner und Unterstützungsangebote. und ihre Strukturen verbessern wollen, müssen fachliche Unterstützung finden können. Vor diesem Hintergrund müssen wir klären, wie die bestehenden Beratungsangebote in Nordrhein-Westfalen auch für diesen Bereich stärker geöffnet und ausgebaut werden können
Genauso wichtig sind Information und Beteiligung: Kinder und Jugendliche müssen ihre Rechte kennen. Sie müssen wissen, was sie erwarten dürfen, wo Grenzen liegen und an wen sie sich wenden können, wenn diese Grenzen überschritten werden. Auch Eltern müssen wissen, worauf sie achten können. Deshalb wollen wir zielgruppengerechte, verständliche und niedrigschwellige Informationen zu Kinderschutzrechten und Schutzkonzepten zur Verfügung stellen.
Aber Kinderrechte erschöpfen sich nicht darin, Kinder über ihre Rechte zu informieren. Kinder müssen auch die Möglichkeit haben, diese Rechte tatsächlich wahrzunehmen. Dazu gehören verlässliche Beschwerdemöglichkeiten. Gerade in einem so heterogenen Bereich kommt es deshalb darauf an, verlässliche und für Kinder tatsächlich zugängliche Beschwerdemöglichkeiten mitzudenken. Und gerade hier zeigt sich, warum Kinderschutz mehr ist als ein Schutzkonzept auf dem Papier. Ein Schutzkonzept muss im Alltag funktionieren – mit klaren Ansprechpartnern und Beschwerdewegen, die Kinder kennen, verstehen und nutzen können.
Kinder sind Träger eigener Rechte – und diese müssen unabhängig vom Anbieter eines Angebots gelten, gehört und eingefordert werden können.
Zu einem verantwortungsvollen Umgang gehört aber auch anzuerkennen, dass uns bislang belastbare Erkenntnisse über Strukturen und mögliche Gefährdungen im kommerziellen Bereich fehlen. Wenn wir neue Standards entwickeln, sollten wir das nicht auf der Grundlage von Vermutungen tun, sondern auf der Grundlage belastbarer Erkenntnisse.
Deshalb wollen wir Wissenschaft, Praxis, Anbieter und Kinderschutz zusammenbringen, um gemeinsam tragfähige Standards und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Denn genau darauf kommt es an: Nicht darauf, dass wir möglichst viele neue Regelungen schaffen. Sondern darauf, dass wir die richtigen schaffen – und dass sie wirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben in Nordrhein-Westfalen viel für den Kinderschutz erreicht – und gerade deshalb müssen wir weiter genau hinsehen und dort handeln, wo neue Schutzlücken entstehen. Genau das tun wir mit diesem Antrag. Unser Anspruch ist klar: Kinder müssen überall dort verlässlich geschützt sein, wo sie lernen, ihre Freizeit verbringen und anderen Menschen anvertraut werden.
Dafür wollen wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen – wirksam, praxistauglich und an den Rechten der Kinder orientiert. Kinderschutz muss mit der Lebenswirklichkeit von Kindern Schritt halten.
Das ist der Anspruch dieses Antrags und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.

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