Kinder und Jugendliche müssen wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dafür braucht es klare Standards, verlässliche Strukturen und eine konsequente Aufarbeitung. Welche Empfehlungen dafür künftig in Nordrhein-Westfalen den Weg weisen können, zeigt der vorgelegte Bericht der Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Als schwarz-grüne Koalition wollen wir die Empfehlungen prüfen und auf dieser Grundlage rechtssichere und wirksame Strukturen schaffen. Dazu erklären Norika Creuzmann, Sprecherin für Kinder- und Jugendschutz der Grünen Landtagsfraktion, und Charlotte Quik, Sprecherin der CDU-Fraktion in der Kinderschutzkommission:
Charlotte Quik: „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir müssen aus dem erlittenen Unrecht lernen und alles daransetzen, den Schutz Betroffener zu stärken. Der Abschlussbericht der Landeskommission zeigt, wie wichtig es ist, die Aufarbeitung in Nordrhein-Westfalen weiter voranzubringen. Mit unserem Entschließungsantrag übernehmen wir dafür Verantwortung: Wir wollen die Empfehlungen sorgfältig bewerten und daraus konkrete Schritte ableiten. Dabei setzen wir auf Strukturen, die Betroffenen gerecht werden, langfristig funktionieren und an die bestehenden Angebote in Nordrhein-Westfalen anknüpfen. Entscheidend ist, dass aus den Erkenntnissen Verbesserungen entstehen, die in der Praxis wirken.“
Norika Creuzmann: „Die Landeskommission hat eine wichtige Grundlage geschaffen. Mein besonderer Dank gilt den Betroffenen, die ihre Erfahrungen eingebracht haben. Diese Bereitschaft verpflichtet uns, jetzt die richtigen Konsequenzen zu ziehen und unsere nächsten Schritte zu konkretisieren.
Ein Rechtsgutachten soll die Handlungsmöglichkeiten des Landes klären. Gleichzeitig sollen Betroffene an einem Runden Tisch die künftige Aufarbeitung mitgestalten. Für Vereine und Institutionen sollen konkrete Standards entwickelt werden. Die Betroffenen haben unermessliches Leid erfahren. Es verbietet sich, Erwartungen und Hoffnungen zu wecken, die am Ende nicht erfüllt werden können – zum Beispiel, wenn rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Anforderungen dem entgegenstehen. Wir müssen rechtliche und technische Fragen klären und nachhaltige Lösungen entwickeln. Deswegen braucht es ein Handlungskonzept, das auslotet, welche Maßnahmen erforderlich und rechtlich möglich sind.“

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